Kirchenrecht

Kirchenrecht

 

Ziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesent­lichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichti­gung ihrer theologischen Verortung sowie ihrer ekklesiologischen und praktischen Funktion. In der Forschung geht es sowohl um aktuelle Fragen des Kirchen- als auch des Staatskirchen- und Religionsrechts.

 

 

 

 

 

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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