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13.10.2021: Networked Nonproliferation. Making the NPT Permanent

Talk/book presentation by Michal Onderco on Wednesday, 13 October 2021, 6 pm; Hörsaal 3 (Sowi).

Abstract

The Treaty on Non-Proliferation of Nuclear Weapons had many opponents when, in 1995, it came up for extension. The majority of parties opposed extension, and experts expected a limited extension as countries sought alternative means to manage nuclear weapons. But against all predictions, the treaty was extended indefinitely, and without a vote.
Networked Nonproliferation offers a social network theory explanation of how the NPT was extended, giving new insight into why international treaties succeed or fail. The United States was the NPT’s main proponent, but even a global superpower cannot get its way through coercion or persuasion alone. The book draws on unique in-depth interviews and newly declassified documents to analyze the networked power at play. Onderco not only gives the richest account yet of the conference, looking at key actors like South Africa, Egypt, and the EU, but also challenges us to rethink how we think about the American power in international relations.

In this talk, based on Onderco's new book, the author provides new insight into multilateral diplomacy in general and nuclear nonproliferation in particular, with consequences for understanding a changing global system as the US, the chief advocate of nonproliferation and a central node in the diplomatic networks around it, declines in material power.


We are looking forward to your participation!

 

Michal Onderco

2021-10-13 Onderco Profil
Michal Onderco (credit: Marie Nemeckova/Peace Research Center Prague)

His main research interest is in international relations, particularly the study of international security, international institutions and Global South.

In his research, he studies the roots of state action, exploring how commerce, norms and geopolitics inform foreign policy-making. His current work is focused in these areas: the domestic sources of foreign & security policy in Europe; the informal state cooperation (incl in formalized settings); nuclear politics.

  More about Michal Onderco: https://mwpweb.eu/MichalOnderco/

 

 

 

 

 

Information

Livestream

Date and Time

  • Wednesday, 13 October 2021, 6 pm

Place

  • Hörsaal 3 (Sowi)
    Universität Innsbruck
    Campus Universitätsstraße
    Universitätsstraße 15 (ground-floor/Erdgeschoss)
    6020 Innsbruck (A)
  •  How to reach us

Health and Safety Measures (COVID-19)

Flyer

 

 

 

 




Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19

Wir bitten alle Teilnehmer*innen folgende Vorschriften sorgfältig zu lesen und einzuhalten:

Informationen für das Betreten der Einrichtung
  1. Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen und Einhaltung der Abstandsvorgaben:
    Die Räumlichkeiten der Universität sind laut Öffnungszeiten zugänglich. Unter Berücksichtigung der Anzahl und der organisatorischen Möglichkeiten ist darauf zu achten, dass im Eingangsbereich die Abstandsvorgaben eingehalten und Stauungen vermieden werden.
  2. Das Tragen von einer MNS- oder FFP2-Maske ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes verpflichtend. Die Maske kann am Sitzplatz während der gesamten Veranstaltung abgenommen werden.
    Richtiges An- und Ablegen von Masken:
    • Händehygiene
    • die Befestigungsbänder über die Ohren bzw. den Kopf legen ohne die Maske zu berühren
    • Nasenbügel durch andrücken am Nasenrücken anpassen
    • Maske nur an den Befestigungsbändern anfassen und ablegen, Händehygiene nach dem Ablegen der Maske.
  3. Verkehrsflächen:
    Nach Beendigung der Veranstaltung/Besprechung etc. ist das Universitätsgebäude schnellst möglich zu verlassen.
  4. Lifte nur einzeln bzw. große Lifte zu zweit nutzen (FFP2-Maskenpflicht), wenn möglich sollen hauptsächlich die Treppenhäuser benützt werden.
  5. Bedachtes Berühren von allgemeinen Flächen (z.B: Liftpaneel, Geländer, Türklinken)
  6. Umsetzung der Händehygiene: Hände mind. 20 bis 30 Sekunden regelmäßig und gründlich mit Seife waschen; evt. Verwendung von Handschutz
  7. Händekontakt vermeiden (Händeschütteln oder Umarmungen)
  8. Augen, Nase und Mund nicht berühren
  9. Atemhygiene einhalten (Husten und Niesen in die eigene Armbeuge bzw. in Einwegtaschentücher, welche sofort nach Gebrauch entsorgt werden müssen)
  10. Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet
Zutrittsnachweis für Veranstaltungen

Ein Zutritt zu Veranstaltungen in all unseren Veranstaltungsräumen ist nur mit einem Nachweis "Getestet-Genesen-Geimpft" möglich. Der Nachweis kann digital oder in Papierform erfolgen und muss vor jeder Veranstaltung vorgezeigt werden.

Als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ab Juni 2021 ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Zulässig sind Antigen-Schnelltests (max. 48h alt) und PCR-Tests (max. 72h alt) einer anerkannten öffentlichen Testmöglichkeit (z.B. Ärzte, Apotheken, Teststraßen). Gurgeltests und Selbsttests werden aufgrund der niedrigen Trefferquote nicht anerkannt. 

Personen die einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen können sind je nach Nachweis für unterschiedliche Zeiträume von dieser Testpflicht an der UIBK befreit. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:

  • Personen, die eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Covid-19 Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde, vorweisen können, sind für 6 Monate (ab dem ersten positiven PCR-Test) von der Testpflicht befreit
  • Personen, die einen Absonderungsbescheid (nicht älter als 6 Monate) vorweisen können, sind für 6 Monate von der Testpflicht befreit
  • Personen, mit einem Nachweis über die neutralisierenden Antikörper (nicht älter als 3 Monate) sind für 3 Monate von der Testpflicht befreit
  • Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19:
    • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung ist die geimpfte Person für 3 Monate von der Testpflicht befreit
    • Nach Erhalt der Zweitimpfung ist die geimpfte Person für 9 Monate ab der Erstimpfung von der Testpflicht befreit
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, ist die geimpfte Person für 9 Monate von der Testpflicht befreit
    • Geimpfte Personen, die mindestens 21 Tage vor der Impfung einen positiven molekularbiologischen Test auf Covid-19 oder einen Nachweis über neutralisierende Antikörper vorweisen können, sind für 9 Monate von der Testpflicht befreit

Die freigegebenen Räumlichkeiten für Veranstaltungen entsprechen exakt den gültigen Sicherheitsstandards der Universität. Dort dürfen nur die gekennzeichneten Sitzplätze bzw. vorhandene Bestuhlung benützt werden!

Weitere Informationen zur COVID-19-Unterweisung der Universität Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/public-relations/veranstaltungen/covid19-informationen/teilnehmerinnenbestaetigung-und-hygieneempfehlung.html.de

  Wenn sich jemand am Veranstaltungstermin krank fühlt, bitte zuhause bleiben.

 

Mit Ihrer Hilfe kehren wir Schritt für Schritt in die Normalität zurück. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken!

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