Umgang mit Konflikten & Mediation
Konflikte entstehen immer wieder, wenn Menschen zusammen leben und arbeiten. Entscheidend dabei ist, wie man damit umgeht. Als Führungskraft gehört auch das Konfliktmanagement innerhalb der Organisationseinheit zu Ihren Aufgaben. Zur Unterstützung im Konfliktfall bieten wir Mediation an. Dieses Angebot können Sie jederzeit in der Personalentwicklung anfragen. Aber auch ein Coaching kann Sie im Umgang mit Konflikten unterstützen.
Beachten Sie auch die Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Konflikten >>
Mediationsangebot an der Universität Innsbruck
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein/e fachlich ausgebildete/r, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen".
Konfliktstufen nach Friedrich Glasl
Abgrenzung Konflikt - Mobbing (Informationen des AKG)
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter:innen der Universität Innsbruck, die sich in einer universitätsinternen Konfliktsituation befinden und sich eine professionelle Begleitung bei der Konfliktbearbeitung wünschen.
Mediator:innen
Mögliche Themen
Alle Konflikte, die eine berufliche Komponente haben; z.B.:
- Konflikte im Rahmen der Zusammenarbeit im Institut oder bei Forschungsprojekten,
- bei der Verteilung der Mittel und der Verteilung der Aufgaben,
- Konflikte bei der Zurechnung von Forschungsergebnissen,
- bei Unstimmigkeiten zum Thema Informationsfluss,
- in Hinblick auf unterschiedliche Kommunikationsstile etc.
Die Inhalte der Mediation sind vertraulich!
Ablauf einer Mediation
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Erstgespräch
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Klärung der Fragen und Feststellen der Mediierbarkeit des Falles
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Erstgespräche können auch in Form von Einzelgesprächen mit den beteiligten Parteien durchgeführt werden
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Mediation
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Konfliktbearbeitung
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meist 4 - 6 Einheiten zu je 120 Minuten (individuelle Vereinbarungen sind möglich)
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schriftliche Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien zum Abschluss
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- Follow-up
- 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Mediation (1 Einheit)
- Überprüfung der Umsetzung der erzielten Vereinbarungen und gegebenenfalls Nachjustierung
Sollten sich Folgemaßnahmen als notwendig herausstellen, so kann wiederum die Personalentwicklung um Co-Finanzierung angefragt werden.
Kosten
Die Personalentwicklung trägt die Kosten, max. jedoch € 1.680,--/ Mediationsverfahren.
Stornoregelung: Kosten für kurzfristig abgesagte Termine (zwei Tage vorher) werden nicht von der Personalentwicklung getragen. Diese Kosten werden zur Gänze jener Organisationseinheit in Rechnung gestellt, der die Person angehört, die den Termin nicht eingehalten hat. Es werden € 120,-- pro Stunde verrechnet.
Nähere Informationen bei Mag. Isabella Göschl, Personalentwicklung, Tel. 507-20440 oder per E-Mail isabella.goeschl@uibk.ac.at