Kostenzuschüsse
Fortbildungen für Teams
Gefördert werden TrainerInnenhonorare und Raummieten
- max. 75 % und höchstens € 1.500,-- pro Kalenderjahr
- für bedarfsorientierte Initiativen
Der Antrag muss vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form in der Personalentwicklung eingereicht werden. Nachträglich eingebrachte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Fortbildungen für allgemeines Personal
Gefördert werden einmalig Fortbildungen
- die in direktem Bezug zur Tätigkeit stehen (außer Studium)
Der Zuschuss beträgt max. 75 % der Kurskosten und höchstens € 300,-- unter der Voraussetzung, dass 25 % der Kurskosten von der OE getragen werden.
Von einer Fördermöglichkeit ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte. Der Antrag muss vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form in der Personalentwicklung eingereicht werden. Nachträglich eingebrachte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Fortbildungen für wissenschaftliches Personal
Gefördert werden einmalig Fortbildungen in den Bereichen
- Hochschuldidaktik
- Kommunikation
- Englisch, Deutsch
- Führung
- Drittmitteleinwerbung und Projektmanagement
- Gender Mainstreaming
Der Zuschuss beträgt max. 75 % der Kurskosten und höchstens € 300,-- unter der Voraussetzung, dass 25 % der Kurskosten von der OE getragen werden.
Von einer Fördermöglichkeit ausgenommen sind Lehrbeauftragte, studentische MitarbeiterInnen und Personen mit einem Beschäftigungsausmaß von unter 20 %. Der Antrag muss vor Veranstaltungsbeginn in schriftlicher Form in der Personalentwicklung eingereicht werden. Nachträglich eingebrachte Anträge werden nicht berücksichtigt.