
Förderungen
Wer ist begünstigt behindert?
Begünstigte behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Personen mit einem durch Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellten Grad der Behinderung von mind. 50 %.
Beispiele für erworbene Erkrankungen/Behinderungen: Blindheit/Gehörlosigkeit oder Seh-/Hörbeeinträchtigung, chronische Darmstörung, Diabetes, Krebserkrankungen, Mobilitätseinschränkung, Multiple Sklerose, psychische Erkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen u.a.
Welche Förderungen/Befreiungen stehen zu?
arbeitsrechtliche Vorteile
erhöhter Urlaubsanspruch (§ 19 KV) für behinderte und/oder chronisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Beeinträchtigung von mindestens 20 % zwei Arbeitstage, mindestens 40 % vier Arbeitstage, mindestens 50 % fünf Arbeitstage
erhöhter Kündigungsschutz (§ 8 BEinstG) – nicht gültig in den ersten vier Jahren des Dienstverhältnisses
Die einzelnen Vorteile und Förderungsmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Grad der Behinderung ab und müssen für den aktuellen Einzelfall geprüft werden.
weitere Förderungen
- Aus- und Weiterbildung
- Gebärdensprachdolmetschkosten
- Arbeitsplatzadaptierung und technische Arbeitshilfen
- Mobilitätszuschuss
- Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
- Kostenzuschuss bei Neukauf und Adaptierung eines Kraftfahrzeugs
Befreiungen
- Autobahnvignette
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- Parkgebühren
- Rezeptgebühren sowie Serviceentgelt für die E-Card
- Rundfunkgebühren (Befreiung), Fernsprechentgelt und Ökostrompauschale
Ermäßigungen
- ÖAMTC und ARBÖ
- Jahresmautkarte
- ÖBB, Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Konzerte u.a.
Umfassende Unterstützung bekommen Sie auch bei den Case-ManagerInnen der BVAEB. Diese helfen kostenlos, wenn Sie durch eine veränderte Lebenssituation zum Beispiel Fragen bei der Erstellung von Anträgen, zur Betreuung und Pflege, und/oder zu Heilbehelfen/Hilfsmitteln haben.