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Neue Zulassungsfristen - Artikel2
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Zulassungsfrist für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien ab dem Wintersemester 2012/13 kürzer als bisher. Um die Planung für die einzelnen Universitäten für den Studienbeginn im Oktober zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Anmeldefrist für die Studienzulassung verkürzt.
Bild: Universität Innsbruck
Die Nachfrist der Zulassungsfrist für ein Masterstudium bleibt weiterhin bestehen und endet am 30. November 2012.
Für bereits zugelassene Studierende wird die Aufnahme neuer Studien durch die Ausweitung der Services des Studienmanagementsystems im LFU:online ebenfalls vereinfacht. Studierende finden online entsprechende Anträge im Postfach von LFU:online.
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