Gruppenfoto von Organisationsteam, Speakern, Rektor und Dekan
Organisationsteam und Speaker der Tagung mit dem Rektor und dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (von links): Prof. Jens Woelk (Uni Trento), Prof. Anna Gamper, Rektor Tilmann Märk, Dekan Christian Markl, Prof. Roberto Toniatti (Uni Trento), Prof. Esther Happacher, Prof. Francesco Palermo (Uni Verona), Prof. Peter Bußjäger.

Tagung: Regionen ver­treten in Zwei­kammer­systemen

Am 22. und 23. März 2018 fand in der Aula der Universität eine hochkarätig besetzte, internationale Konferenz zum Thema „Representing Regions, Challenging Bicameralism“ statt, die sich grundlegend mit der Frage der Vertretung von Regionen durch die Zweiten Kammern nationaler Parlamente auseinandersetzte.

Zweite Kammern unterlagen in Europa zuletzt bemerkenswerten Entwicklungen: Während die Zweite Kammer vor einigen Jahren in Norwegen abgeschafft wurde, blieb der irische Senat, dessen Beseitigung einem Referendum unterzogen worden war, bestehen. In Italien wurde 2016 per Referendum eine Reform abgelehnt, welche die Entmachtung des italienischen Senats vorgesehen hätte. Ein anderes Fallbeispiel ist das Vereinigte Königreich mit seinem House of Lords, dessen Transformation in eine demokratisch legitimierte Regionenkammer in den letzten Jahren immer wieder – wenn auch erfolglos – diskutiert wurde. Aber auch in anderen Bundes- und Regionalstaaten stehen Zweite Kammern seit längerem in kritischer Diskussion, wobei immer wieder folgende Fragen aufgeworfen werden: Welche besonderen Funktionen haben Zweite Kammern in Bundes- und Regionalstaaten und werden sie dem Zweck territorialer Interessenvertretung in der politischen Praxis gerecht? Arbeiten die Zweiten Kammern effizient? Blockieren sie wichtige Reformen oder muss ihnen gerade umgekehrt vorgeworfen werden, ihre Funktionen „zahnlos“ auszuüben? In welchem Zusammenhang stehen die Funktionen Zweiter Kammern zur Kompetenzverteilung, kommt es hier zu „Tauschgeschäften“ per Verfassungsänderung?

In der ersten Tagungseinheit wurde der Entwicklung europäischer Parlamente unter dem Aspekt des Uni-, Bi- und Trikameralismus, aber auch, unter Einbeziehung einer politikwissenschaftlichen Perspektive, dem Verhältnis von self-rule und shared rule unter dem Aspekt der „Politikverflechtungsfalle“ nachgegangen. In der zweiten Tagungseinheit wurden die (In)Effizienz Zweiter Kammern als territoriale Interessenvertretung, alternative Modelle und die Implikationen des vollkommenen oder unvollkommenen Bikameralismus auf die territoriale Interessenvertretung diskutiert. Die dritte Tagungseinheit widmete sich den Funktionen Zweiter Kammern, die in legislative und extra-legislative (zB Beteiligung an der Kontrolle der Verwaltung, der Gerichtbarkeit oder internationalen Angelegenheiten) eingeteilt werden können. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass Zweite Kammern nicht nur föderalistischen, sondern allgemeinen verfassungsstaatlichen Interessen hinsichtlich Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dienen können. Die vierte Tagungseinheit befasste sich mit der Rolle Zweiter Kammern auf europäischer Ebene: Dies betraf nicht nur die Frage, ob der Ausschuss der Regionen als eine Art „dritte Kammer“ in der EU-Institutionenlandschaft angesehen werden kann, sondern auch, welche Europafunktionen Zweite (nationale) Kammern nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ausüben. Die beiden letzten Tagungseinheiten befassten sich mit Fallstudien zu sämtlichen Zweiten Kammern, welche die Regionen in europäischen Bundes- oder (hochentwickelten) Regionalstaaten vertreten: In einem ersten Block wurden die Zweiten Kammern „reifer“ und symmetrischer Bundesstaaten, nämlich Deutschland, Österreich und Schweiz, untersucht. In einem zweiten Block ging es um Belgien, Italien, Spanien und das Vereinigte Köngreich als asymmetrische Regionalstaaten, deren Zweite Kammern derzeit, wenn überhaupt, nur beschränkt der regionalen Interessenvertretung dienen. Überwiegend zeigte sich zwar, dass Zweite Kammern selbst in ausgeprägten Bundesstaaten die Funktion territorialer Interessenvertretung nur beschränkt wahrnehmen, Reformdiskussionen aber häufig erfolglos sind, da Zweite Kammern sowohl in organisatorischer als auch funktionaler Hinsicht komplexe Institutionen darstellen, deren ersatzlose Beseitigung oder Ersetzung durch alternative Modelle eine Fülle verfassungsrechtlicher Probleme aufwerfen würde.

(Anna Gamper)

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