Die Gewinnerinnen des Franz‐von‐Zeiler‐Moot Court aus Zivilrecht
RA Philipp Konzett, LL.M. , RA Dr. Michael Nueber, LL.M., Ass.-Prof. Dr. Martin Trenker, die Gewinnerinnen Antonia Werner, Nicola Pfisterer, Sahra Wallenta, Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M., Ass.-Prof. Dr.in Kristin Nemeth, LL.M, assoz. Prof. Dr. Simon Laimer, LL.M.

Inns­bru­cker Team gewinnt Moot-Court-Finale

Das aus Sahra Wallenta, Nicola Pfisterer und Antonia Werner bestehende Innsbrucker Team gewann das diesjährige Bundesfinale des renommierten Franz‐von‐Zeiler‐Moot Court aus Zivilrecht, bei dem alljährlich die besten Studierenden aus allen juristischen Fakultäten Österreichs gegeneinander antreten.

Am 21. Juni wurde im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck unter der Schirmherrschaft von OLG Präsident Dr. Klaus Schröder das Bundesfinale des Franz von Zeiler‐Moot Court aus Zivilrecht ausgetragen. Bei dem nach dem Schöpfer des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs benannten Wettbewerb treten jährlich die besten Studierenden des Zivilrechts aller juristischen Fakultäten Österreichs gegeneinander an, um ihr Können und Wissen unter Beweis zu stellen. Sie müssen dabei anhand realer Fälle, die derzeit auch so beim Obersten Gerichtshof anhängig sind, Schriftsätze erstellen und diese anschließend in einer mündlichen Verhandlung präsentieren. Unterstützt werden die Studierenden dabei von Betreuern aus der Anwaltei und den Universitäten.

Die besondere Bedeutung des Moot‐Courts unterstreicht nicht zuletzt der prominente Richtersenat, der die Leistungen der Studierenden letztlich zu beurteilen hat: Den Vorsitz führte die Präsidentin des Obersten Gerichtshof, Hon.‐Prof. Dr. Elisabeth Lovrek, unterstützt wurde sie von den Beisitzern RA Univ.‐Prof. Dr. Hubertus Schumacher, Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs Liechtenstein, sowie Univ.‐Prof. Dr. Andreas Vonkilch. Die zu behandelnden Fälle hatten erstens Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf eines Elektrostimulationsgeräts zur Reduktion des Bauchumfangs zum Gegenstand, wobei die Tücke des Falls vor allem in der komplizierten rechtlichen Konstruktion des „Kaufvertrags“ in Form eines Sale‐and‐Lease‐back‐Geschäfts“ bestand. Zweitens war ein Ausgleichsanspruch wegen Schäden an einem selbst nicht nach dem Stand der Technik errichteten Gebäude wegen Bauten auf dem Nachbargrundstück zu beurteilen. Schließlich stand die Zulässigkeit eines Rücktritts von einem Vergleich über ein Vorkaufsrecht an einer Wohnung zur Debatte, das eine Partei ihrer ehemaligen Schwägerin eingeräumt hatte.

Sahra Wallenta, Nicola Pfisterer und Antonia Werner konnten letztlich vor allem aufgrund ihrer herausragenden rhetorischen Leistungen einen Heimsieg erringen und damit zugleich – passend zum 350‐Jahr Jubiläum der Universität – den ersten Sieg für die Universität Innsbruck beim Franz‐von‐Zeiler‐Moot Court verbuchen. Dahinter klassierten sich Teams der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien ex aequo auf Platz zwei. Antonia Werner wurde zudem – wiederum ex aequo mit Adrian Strobl von der WU Wien – mit dem Preis für die beste rhetorische Einzelleistung ausgezeichnet. Die Siegerehrung des von den Professoren Andreas Schwartze, Simon Laimer und Martin Trenker organisierten Wettbewerbs fand in der Villa Blanka statt.

(Red.)

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