Die Vortragenden der Tagung in der Aula der Universität
Viele prominente Juristinnen und Juristen des zivilrechtlichen Bereiches waren in Innsbruck zu Gast.

Die Reform des ita­lie­­nischen Zivil­gesetz­­buches

Die wichtigsten Aspekte der Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches standen vergangene Woche bei einer Tagung in Innsbruck im Mittelpunkt. Eingeladen zu dieser ersten Tagung über die Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches an einer außeritalienischen Universität waren viele prominente Juristinnen und Juristen des zivilrechtlichen Bereiches, darunter auch Professor Guido Alpa.

Am 27. Januar 2020 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Tagung „Reformaussichten des Italienischen Zivilgesetzbuches“  statt. Organisiert wurde die Tagung wurde von Francesco A. Schurr, dem Leiter des Instituts für Italienisches Recht, in Zusammenarbeit mit Marcello Maggiolo, Professor der Universität Padua und der Universität Innsbruck. Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Reformaussichten des Zivilgesetzbuches, wie sie im Gesetzesentwurf DDL S. 1151 enthalten sind, wodurch der Regierung die Vollmacht zur Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches erteilt wurde, in einem universitärem Kontext zu analysieren und zu erläutern. Durch besagte Reform wird eine Einbindung und eine Koordination der Rechtsinstitute der Vereine und der Stiftungen mit der Regelung des dritten Sektors erwartet, insbesondere in Bezug auf ihre Anerkennung, auf die Möglichkeit, Erwerbstätigkeit auszuüben und auf das Liquidationsverfahren. Die Reform behandelt auch gewisse Aspekte des Familienrechts, wie beispielsweise die Möglichkeit, Eheverträge (sogenannte prenuptional agreements) abzuschließen, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt als nichtig galten, sowie Aspekte des Erbrechts. Dabei wird die Rechtsnatur jener Quote abgeändert, welche den Pflichtteilsberechtigten zusteht, und es wird die Möglichkeit eingeführt, Abmachungen über die eigene Erbfolge abzuschließen, welche bis jetzt nur als Familienvertrag (Art. 768 bis ff. ZGB) möglich war. Der Gesetzgeber führt zudem einige Änderungen im allgemeinen Teil des Vertragsrechts ein, vor allem in Bezug auf die Pflicht, der Gegenpartei wichtige Informationen für den Vertragsabschluss mitzuteilen. Daran reihen sich Änderungen bezüglich der zivilrechtlichen Haftung mit dem Ziel, eine etwaige Häufung oder ein etwaiges Zusammenwirken von vertraglicher, außervertraglicher oder vorvertraglicher Haftung besser zu koordinieren. Schließlich ist die Einführung neuer Formen von Kreditgarantie geplant, im Hinblick auf die Vertragspraktiken im Banken- und Finanzsektor und die Festlegung der Verfahren für die Errichtung und die Ausführung von Trust- und Treuhandverträgen. Das Rechtsinstitut des Trusts hat sich in letzten Jahren in Italien sehr stark verbreitet, ohne jegliche nationale Disziplin, insbesondere was das sogenannte interne Trust betrifft. 

Jeder Aspekt der Reform wurde von Fachleuten des Sektors, Anwälten und Notaren, Professoren an renommierten italienischen Universitäten, analysiert, welche die Gelegenheit hatten, über den Gesetzgebungsprozess zu informieren und die praktischen Auswirkungen der Reform zu erläutern: Giudo Alpa (La Sapienza, Rom), Andrea Fusaro (Universität Genua), Giovanni De Cristofaro (Universität Ferrara), Marcello Maggiolo (Universität Padua und Universität Innsbruck) und Pietro Sirena (Bocconi, Mailand).

Nach der Eröffnung der Tagung durch Tagungsleiter Francesco A. Schurr ergriffen Vizerektorin Ulrike Tanzer und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Christian Markl, das Wort. Darauf folgten Grußworte der Präsidentin des Landesgerichts Bozen, Elsa Vesco, des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Bozen, Franco Biasi, sowie des Präsidenten der Notarkammer Bozen, Walter Crepaz. Nach den einzelnen Beiträgen der Referentinnen und Referenten hatten die Tagungsteilnehmer die Möglichkeit, sich direkt mit den Vortragenden auszutauschen. Die Podiumsdiskussion wurde zudem durch Matilde Girolami (Universität Padua) und Gregor Christandl (Universität Innsbruck) bereichert.

(Red.)

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