Gruppenfoto Ringvorlesung
Die Vortragende Gabriella Hauch (Mitte) mit den Organisatorinnen und Organisatoren der Ringvorlesung (von links): Kurt Scharr, Ingrid Böhler, Gunda Barth-Scalmani und Dirk Rupnow.

Die Ein­füh­rung des Frauen­wahl­rechts in Öster­reich 1918

Am 13. Juni eröffnete Gabriella Hauch von der Universität Wien den letzten Themenblock der Ringvorlesung anlässlich des Jubiläums der Gründung der Ersten Republik mit dem Titel „Übergänge - Vom Reich in die Republik“. Mit ihrem Vortrag über das österreichische Frauenwahlrecht kehrte sie nach Beiträgen zu europäischen Entwicklungen geographisch wieder nach Österreich zurück.

Gabriella Hauch ist Professorin für Neuzeit mit dem Schwerpunkt Frauen- und Geschlechtergeschichte. Zu Beginn ihrer Vorlesung erläuterte sie den historischen Kontext in Bezug auf Frauenrechte um die Zeitenwende 1918 bis 1920 und zeigte dabei auf, dass Russland durch die kommunistische Revolution von 1917 einen wichtigen Impuls für diverse Frauenbewegungen in Europa gegeben hatte. In Österreich betraf dies beispielsweise jene zahlreichen Frauengruppierungen, die unter der Führung von Marianne Hainisch im Bund Österreichischer Frauenvereine (BÖFV) zusammengeschlossen waren. Dieser legte jahrelang Wert auf politische Neutralität. Daneben spielte aber auch die Katholische Frauenorganisation eine bedeutende Rolle, die sich im Gegensatz zum BÖFV auf Seiten der Christlichsozialen positionierte. Durch die Ausführungen Hauchs wurde deutlich, dass die Frauenbewegungen nicht zufällig zu jener Zeit eine Dynamik entwickelten: Als Reaktion auf den von Männern grauenvoll geführten Ersten Weltkrieg forderten viele einen gesamtgesellschaftlichen Umbruch.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts waren Frauen nicht nur aus gesellschaftlichen Gründen Männern gegenüber schlechter gestellt. Die bürgerliche Geschlechterordnung war an konkreten Gesetzen festgemacht, die Frauen benachteiligten. Hauch bezeichnet den Umgang mit Geschlechterfragen zu jener Zeit als androzentristische Geschlechterblindheit. Ab 1907 wurde zwar vom allgemeinen und gleichen Wahlrecht gesprochen, dieses schloss jedoch Frauen explizit aus. Somit könne es aus heutiger Sicht nicht als „allgemein“ betitelt werden.  

Die Wahlen zur Konstituierenden Nationalversammlung im Jahr 1919

Am 16. Februar 1919 konnten Frauen erstmals ihr aktives und passives Wahlrecht anlässlich der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung abgeben. Ein aus geschichtswissenschaftlicher Sicht sehr wertvoller Aspekt ist, dass Frauen und Männer unterschiedlich farbige Stimmzettel erhielten. Einerseits verstärkte dies die Geschlechterdichotomie und ist deshalb Hauch zufolge aus heutiger Sicht zu verurteilen. Andererseits verdanken wir diesem Umstand eine ausgezeichnete Quellenlage über das Wahlverhalten.

Der Ausgang der Wahl war äußerst schwierig zu prognostizieren. Immerhin stellten Frauen mit über 52 % die Mehrheit der Wählerschaft und ihr Wahlverhalten war im Vorhinein kaum einzuschätzen. Die Wahlbeteiligung war sowohl auf Seiten der Frauen (82 %) als auch auf Seiten der Männer (87 %) überdurchschnittlich hoch. Von den 170 gewählten MandatarInnen waren elf Frauen. Diese Zahl mag äußerst gering erscheinen, Hauch betonte jedoch, dass sie erst in der Zweiten Republik – im Jahre 1974! – mit 14 weiblichen Nationalratsabgeordneten übertroffen wurde. Durch die unterschiedlichen Wahlzettel lässt sich ein signifikanter Gendergap erkennen: Zeitgenössische Wahlanalysen offenbarten, dass 1.000 Männer im Verhältnis zu 1.300 Frauen die Christlichsozialen gewählt hatten, 1.000 Männer zu 888 Frauen hatten für die Sozialdemokratie, 1.000 Männer zu 571 Frauen für die kommunistische Partei und 1.000 Männer zu 945 Frauen für die Deutschnationalen gestimmt, was die geringste Divergenz darstellte. Hauch merkte an, dass auch an dieser Analyse das androzentristische Gesellschaftsbild erkennbar sei. Die Analysen orientierten sich am Wahlverhalten der Männer, die mit 1.000 Stimmen als Vergleichspunkt dienten. Für Erstaunen mag sorgen, dass die Christlichsozialen am stärksten vom neu eingeführten Frauenwahlrecht profitierten, obwohl diese in den darauffolgenden Jahren zahlreiche Reformen zugunsten der Frau verhinderten. Hauch erklärte diese Tatsache damit, dass Frauen stärker von der katholischen Kirche geprägt und beeinflusst wurden als Männer. Für viele Bürgerinnen war der wöchentliche Kirchbesuch die einzige Pause von der Hausarbeit.

Frauenfeinde

Ein gesellschaftlicher Umbruch in diesem Ausmaß bringt stets auch Verunsicherung für manche Bevölkerungsteile mit sich. Das gilt besonders für diejenigen, die einen Machtverlust zu befürchten haben. Das Wahlrecht für Frauen wurde von vielen Österreichern als ebenso revolutionär empfunden wie der Übergang zur neuen Staatsform. Hauch umriss die Reaktionen mancher Bürger, die sich durch den zunehmenden Feminismus verunsichert fühlten. So wurde beispielsweise im Jahr 1926 als Gegenbewegung zu diversen Frauengruppierungen der Bund für Männerrechte gegründet, der nebenbei erwähnt von allen im Nationalrat vertretenen Parteien Unterstützung erhielt. Der Bund für Männerrechte verstand sich als Kampforganisation gegen so genannte „feministische Gesetze“. Sein zentrales Argument war, dass sich durch das eingeführte Frauenwahlrecht und die damit erfolgte Gleichstellung ein fortlaufender Kampf für Frauenrechte erübrigen würde.

(Teresa Hämmerle)

Der Vortrag zum Nachsehen

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