Gruppenfoto Ringvorlesung
Rechtshistoriker Thomas G. Olechowski (2. von rechts) mit Organisatoren udn Organisatorin der Ringvorlesung (von links): Dirk Rupnow, Kurt Scharr und Ingrid Böhler.

Der Ver­trag von Saint-Germain-en-Laye und Öster­­reich

Der Wiener Rechtshistoriker Thomas G. Olechowski stellte in seinem Vortrag für die Ringvorlesung „100 Jahre Republik Österreich“ am 16. Mai 2018 den Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye mit Österreich vor und gab Einblick in das für die neugegründete Republik so bedeutsame Dokument.

Zum Abschluss des Themenblockes „Friedensverträge im Vergleich“ behandelte Olechowski den Vertrag von St. Germain mit Österreich. Aus einer rechtshistorischen Perspektive skizzierte er die Friedensverhandlungen vor dem Hintergrund der für die Zeitenwende 1918 bis 1920 prägenden Vielzahl an Pariser (Vororte-)Verträgen. Er verschaffte dem Publikum dabei einen Überblick über den Rahmen, in welchem der Vertrag mit Österreich abgeschlossen wurde, den komplexen und umfangreichen Rechtstext an sich sowie den historischen Kontext. Den Ausgangspunkt seiner Darstellung bildeten die Ereignisse vom Oktober und November 1918 in Wien, welche die für die Ringvorlesung titelgebende Entwicklung „vom Habsburgerreich in die Erste Republik“ maßgeblich beeinflussten. So kam es noch vor dem eigentlichen Waffenstillstand der Monarchie Österreich-Ungarn mit der Entente zur Gründung der Republik „Deutschösterreich“ am 30. Oktober. Olechowski führte aus, dass dies unter genauer juristischer Betrachtung eine Inkongruenz zweier Staaten darstellte. Die Republik war dabei bemüht, das neue Staatsgebilde als einen „revolutionären“ Neustart zu bezeichnen, als neutralen Staat zu positionieren und sich von jeder Kriegsschuld zu distanzieren. Diese Diskontinuität sorgte für Verwirrung, warf Fragen über die staats- und völkerrechtliche Stellung auf und sollte schließlich in St. Germain geklärt werden.

Neubeginn im „Steinzeitsaal“

Im Laufe des Jahres 1919 war Paris Schauplatz der politischen Neugestaltung Europas. Vor Beginn der Friedensverhandlungen gab es im Januar jedoch eine Konferenz der Alliierten, welche eine Besprechung der gemeinsamen Interessen und somit ein einheitliches Auftreten gewährleisten sollte. Nachdem die Siegermächte für Deutschland mit dem Schloss von Versailles, in dem 1871 Wilhelm I. als deutscher Kaiser proklamiert worden war, einen besonders symbolträchtigen Ort für die Verhandlungen wählten, suchten sie für die übrigen Verliererstaaten nach einem ähnlichen Rahmen. Für die Verhandlungen mit der Republik „Deutschösterreich“ fiel die Wahl auf das weniger repräsentative Schloss St. Germain-en-Laye, das zuvor bereits als Museum fungiert hatte. Die österreichische Delegation unter der Leitung von Karl Renner traf am 19. Mai ein, wobei die Verhandlungen erst ein paar Wochen später beginnen sollten. Ein Fehler war passiert, man hatte zu früh eingeladen. Olechowski beschrieb diese Situation mit den Worten: „Am Anfang sitzen sie da und wissen nicht was tun.“ Diese Eindrücke sowie die Tatsache, dass die Verhandlungen lediglich per Schriftverkehr abliefen, gaben der Situation eine „schiefe und fatale Optik“ und verstärkten das Gefühl, dass etwas „diktiert“ wurde. Tatsächlich nahmen die Alliierten in einzelnen Punkten Rücksicht auf die Anliegen der österreichischen Delegation, jedoch hatte diese grundsätzlich wenig Handlungsspielraum. Nach Fertigstellung des endgültigen Vertrages am 2. September gab die Konstituierende Nationalversammlung in Wien in Einhaltung einer Fünf-Tage-Frist Renner die Ermächtigung zur Unterschrift. So kam es schließlich am 10. September 1919 im „Steinzeitsaal“ des Schlosses zur Unterzeichnung des Friedensvertrages von St. Germain.

Mehr als ein Friedensvertrag

Im weiteren Verlauf seines Vortrages veranschaulichte Olechowski mehrere Male den besonderen Rahmen der Pariser Verträge und jenen von St. Germain. Der Referent sprach von der enormen Komplexität des Rechtstextes, welcher mit 381 Artikeln (exklusive Protokolle, Erklärungen und sonstiger Anhänge) ungewöhnlich umfangreich war. Auf den Weltkrieg hätten insofern auch „Weltverträge“ gefolgt. Interessanterweise waren laut Olechowski die Pariser Friedensverträge die ersten Verträge der Geschichte, an denen Länder aus allen Kontinenten beteiligt waren. Diese geopolitische Tragweite spiegelte sich auch inhaltlich wieder. Zur Friedenssicherung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden der Völkerbund bzw. die noch heute bestehende „International Labour Organization“ eingerichtet. Österreich trat 1920 dem Völkerbund, dem Vorläufer der Vereinten Nationen, bei. Bei der Frage der Grenzziehungen wurden Sprachgrenzen nicht berücksichtigt, wobei der Vertrag hier allgemein sehr vage blieb. Darüber hinaus umriss Olechowski diverse andere im Vertrag enthaltene Bereiche, wie etwa politische Regelungen zur Staatsbürgerschaft, zur Kriegsschuld und Reparationen, zum Militär oder zum zivilen Verkehrswesen.

Als wesentliche Elemente hob er einerseits die Festlegung des Namens „Republik Österreich“ und der Unabhängigkeit des Staates, was indirekt einem Anschlussverbot an Deutschland gleichkam, hervor. Andererseits nannte er Artikel zum Minderheitenschutz, welche teilweise bis heute in Österreich Verfassungsrang haben. So gelang es Olechowski, aus einer rechtshistorischen Perspektive mehrmals Zusammenhänge zwischen Vergangenheit und Gegenwart herzustellen und die Bedeutung des Vertrages von St. Germain für Österreich und die „100 Jahre Republik“ aufzuzeigen.

Hinweis: Thomas Olechowski arbeitet aktuell mit einem Projektteam am ersten juristischen Kommentar zum Vertrag von St. Germain. Der Kommentar soll bis zum Jubiläum im September 2019 erscheinen.

(Benedikt Kapferer)

Der Vortrag zum Nachsehen

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