Zulassung und Kontakt

 

Eine erste Anlaufstelle für diesbezügliche Fragen ist die Studienabteilung.
Hier geht's zur Homepage der Studienabteilung

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist ein Studienabschluss erforderlich, d.h. ein fachlich in Frage kommendes Bachelor- oder anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,  um für das Masterstudium zugelassen werden zu können.

Hier finden Sie eine Liste der fachlich infrage kommende Bachelorstudien an der Universität Innsbruck  

  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Französisch (2009W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Geschichte (2009W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2009W)
  • Bachelorstudium Slawistik (2009W)
  • Bachelorstudium Spanisch (2009W)
  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2015W)
  • Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
  • Bachelorstudium Europäische Ethnologie
  • Bachelorstudium Französisch (2015W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2015W)
  • Bachelorstudium Geschichte (2015W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2015W)
  • Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik
  • Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
  • Bachelorstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
  • Bachelorstudium Politikwissenschaft Bachelorstudium Slawistik (2015W)
  • Bachelorstudium Soziologie Bachelorstudium Spanisch (2015W)
  • Bachelorstudium Sprachwissenschaft
  • Bachelorstudium Translationswissenschaft
  • Bachelorstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
  • Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften


 Im Fall einer nicht vorliegenden vollen Gleichwertigkeit ist die Universitätsstudienleitung (das ist in der Regel das Vizerektorat für Lehre und Studierende) berechtigt, Auflagen von Prüfungen vorzuschreiben, die während des Masterstudiums abzulegen sind. Diese zusätzlichen Prüfungen sind im Zulassungsbescheid (von der Studienabteilung ausgestellt) angeführt. 

Mehr Information zur "Gleichwertigkeit"  

Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit (Studienabteilung):

Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereich im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

Insgesamt mindestens 20 ECTS-AP aus folgenden Bereichen:

  • Kernbereich Methoden der kultur-, geistes-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Empirie
  • Kernbereich Genderfragen in den Kultur- und Sozialwissenschaften
  • Kernbereich Theorieentwicklung in den Bereichen Kultur, Medien und Gesellschaft

Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.

Mehr Information: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-gender-culture-and-social-change/infos-pruefungsreferate.html 

Wünschenswerte Kenntnisbereiche
    • Frauen- und Geschlechterforschung / Gender Studies
    • Differenzforschung
    • einschlägige (Berufs)Praxis
    • interdisziplinäre Ausrichtung

 

Kontakt- und Ansprechpersonen

Prinzipiell wird ein Beratungsgespräch vor Beginn des Studiums empfohlen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Studienbeauftragte Dr.in Heike Welte oder an die Koordination Mag.a Maria Furtner.

 

Heike Welte (Studienbeauftragte)

Institut für Organisation und Lernen, Sowi - Universitätsstraße 15, A-6020 Innsbruck

tel: +43-(0)512-507-7457, mail: heike.welte@uibk.ac.at

Sprechstunde: Di 10:00 - 11:30 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Maria Furtner (Koordination)

Büro für Gleichstellung und Gender Studies, Hauptgebäude Universität Innsbruck, 3. Stock, Zimmer 3021

tel: +43-(0)512-507-9810, mail: gender-studies@uibk.ac.at

Sprechstunde: nach Vereinbarung


 



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