Curriculum-Änderung 2019 - Was hat sich verändert?

 

Mit 1. Oktober 2019 gilt ein geändertes Curriculum (Link zum Curriculum). Neu eingeführt wurde das Pflichtmodul 5 Vorbereitung der Masterarbeit.

Das heißt: Alle Studierenden, die die Masterarbeit angemeldet und folgende Schritte erledigt haben, bekommen 7,5 ECTS beim Prüfungsreferat angerechnet:

  • Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé)
  • Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs
  • Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.


Die Leistungsbeurteilung des Moduls erfolgt durch die Betreuungsperson (durch „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“).
Mit diesem Modul ist keine Lehrveranstaltung verbunden.
Ziel der Einführung dieses Moduls ist, dass bereits während des aktiven Arbeitens an der Masterarbeit ECTS-AP vergeben werden und damit dieser Workload explizit aufscheint.

Um den Ablauf zu erleichtern, findet sich hier ein Formular für die Anrechnung   

Mit Fragen können Sie sich gerne per Mail an gender-studies@uibk.ac.at wenden. 

 

assoz.-Prof.in Dr.in Kordula Schnegg
(Vorsitzende der CuKo)


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