Großes Interesse für die Tagung Reformaussichten des Italienischen Zivilgesetzbuches mit Guido Alpa!

Die wichtigsten Aspekte der Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches standen im Zuge einer Tagung an der Universität Innsbruck im Mittelpunkt. Eingeladen zu dieser ersten Tagung an einer nicht italienischen Universität zur Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches waren viele prominente JuristInnen des zivilrechtlichen Bereiches, darunter auch Professor Guido Alpa
Tagung zu den Reformaussichten des Italienischen Zivilgesetzbuches

Am 27. Januar 2020 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck die Tagung „Reformaussichten des Italienischen Zivilgesetzbuches“ statt. Die Veranstaltung wurde von Francesco A. Schurr, Leiter des Instituts für Italienisches Recht, in Zusammenarbeit mit Marcello Maggiolo von der Universität Padua, organisiert.

Die Tagung zielte darauf ab, die Reformaussichten des Zivilgesetzbuches, wie sie im Gesetzesentwurf DDL S. 1151 enthalten sind, wodurch der Regierung die Vollmacht zur Reform des Italienischen Zivilgesetzbuches erteilt wurde, in einem universitärem Kontext zu analysieren und zu erläutern. Durch besagte Reform wird eine Einbindung und eine Koordination der Rechtsinstitute der Vereine und der Stiftungen mit der Regelung des dritten Sektors erwartet, insbesondere in Bezug auf ihre Anerkennung, auf die Möglichkeit, Erwerbstätigkeit auszuüben und auf das Liquidationsverfahren. Die Reform behandelt auch gewisse Aspekte des Familienrechts, wie beispielsweise die Möglichkeit, Eheverträge (sogenannte prenuptional agreements) abzuschließen, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt als nichtig galten, sowie Aspekte des Erbrechts. Dabei wird die Rechtsnatur jener Quote abgeändert, welche den Pflichtteilsberechtigten zusteht, und es wird die Möglichkeit eingeführt, Abmachungen über die eigene Erbfolge abzuschließen, welche bis jetzt nur als Familienvertrag (Art. 768 bis ff. ZGB) möglich war. Der Gesetzgeber führt zudem einige Änderungen im allgemeinen Teil des Vertragsrechts ein, vor allem in Bezug auf die Pflicht, der Gegenpartei wichtige Informationen für den Vertragsabschluss mitzuteilen. Daran reihen sich Änderungen bezüglich der zivilrechtlichen Haftung mit dem Ziel, eine etwaige Häufung oder ein etwaiges Zusammenwirken von vertraglicher, außervertraglicher oder vorvertraglicher Haftung besser zu koordinieren. Schließlich ist die Einführung neuer Formen von Kreditgarantie geplant, im Hinblick auf die Vertragspraktiken im Banken- und Finanzsektor und die Festlegung der Verfahren für die Errichtung und die Ausführung von Trust- und Treuhandverträgen. Das Rechtsinstitut des Trusts hat sich in letzten Jahren in Italien sehr stark verbreitet, ohne jegliche nationale Disziplin, insbesondere was das sogenannte interne Trust betrifft. 

Jeder Aspekt der Reform wurde von Fachleuten des Sektors, Anwälten und Notaren, Professoren an renommierten italienischen Universitäten, analysiert, welche die Gelegenheit hatten, über den Gesetzgebungsprozess zu informieren und die praktischen Auswirkungen der Reform zu erläutern: Giudo Alpa (La Sapienza, Rom), Andrea Fusaro (Universität Genua), Giovanni De Cristofaro (Universität Ferrara), Marcello Maggiolo (Universität Padua und Universität Innsbruck), Pietro Sirena (Bocconi, Mailand).

Nach der Eröffnung durch Tagungsleiter Francesco A. Schurr ergriffen Vizerektorin Ulrike Tanzer und der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Christian Markl das Wort. Darauf folgten Grußworte der Präsidentin des Landesgerichts Bozen, Elsa Vesco, des Präsidenten der  Rechtsanwaltskammer Bozen, Franco Biasi sowie des Präsidenten der Notarkammer Bozen, Walter Crepaz.

Nach den einzelnen Beiträgen der Referenten hatten die Tagungsteilnehmer die Möglichkeit, sich direkt mit den Referenten auszutauschen. Die Podiumsdiskussion wurde zudem durch Matilde Girolami (Universität Padua) und Gregor Christandl (Universität Innsbruck) bereichert.

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