Gastvortrag von Senator und RA Meinhard Durnwalder

Rückblick auf den Vortrag zum Thema: Das Recht auf den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache in Südtirol: aktuelle Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung
Meinhard_Durnwalder

Am 28. November 2019 hielt Senator Meinhard Durnwalder im Rahmen der Vorlesung aus Südtiroler Autonomierecht von Frau Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher einen Gastvortrag zum Thema „Das Recht auf den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache in Südtirol: aktuelle Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung“. Durnwalder gab einen umfassenden Überblick über das Thema des Gebrauchs der Minderheitensprachen im Südtiroler Autonomiesystem. Er nahm auch zu aktuellen Fällen Stellung, die sich in Zusammenhang mit dem Gebrauch der deutschen Sprache in letzter Zeit in den Schlagzeilen befunden haben wie die Frage der Verwendung von „Alto Adige“ und "Südtirol“ in Landesgesetzen und die Kenntnis der Sprachen im Gesundheitswesen. Hier ging er auf den Fall des deutschsprachigen Primars ein, der durch die Südtiroler Ärztekammer wegen mangelnder Italienischkenntnisse ausgeschlossen worden war. Er erläuterte insbesondere den Schutzmechanismus, der den Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe des Südtiroler Landtags in einem derartigen Fall die Möglichkeit gibt, beim Verwaltungsgericht Bozen Beschwerde gegen die Maßnahmen des Ausschlusses aufgrund der Verletzung der Gleichheit der Bürger wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Sprachgruppe zu erheben. Im Anschluss hatten die Studierende auch die Möglichkeit, Fragen zu den aktuellen politischen Ereignissen in Rom zu stellen.

 

 

 

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