Gastvortrag zum Sprachgebrauch im Strafverfahren

Am 12. November 2019 haben Carlo Busato und Stefan Tappeiner zum Sprachgebrauch im Strafverfahren referiert
Busato Tappeiner

Am 12. November 2019 haben Carlo Busato und Stefan Tappeiner zum Sprachgebrauch im Strafverfahren referiert. Carlo Busato ist Vorsitzender des Schwurgerichtes und Präsident der Abteilung für Strafsachen des Landesgerichtes Bozen. Stefan Tappeiner ist am selben Gericht Strafrichter, beisitzender Richter am Schwurgericht sowie Präsident der Sektion Bozen der Nationalen Vereinigung der Richter und Staatsanwälte. Ausgehend von den in Italien allgemein gültigen strafprozessrechtlichen Bestimmungen wurden die einschlägigen Besonderheiten in Südtirol dargelegt. Der Gastvortrag war rage besucht. Eine an den Vortrag anschließende sehr lebhafte Diskussion rundete die Veranstaltung ab. Die vielen und durchaus kritischen Fragen aus dem Publikum zeigten, wie aktuell und wichtig die normative und an der konkreten Praxis orientierte Auseinandersetzung mit dem Thema ist. Die Gastvorlesung fand im Rahmen der Vorlesung aus „Diritto processuale penale“ (Assoz. Prof. Dr. Margareth Helfer) statt.

 

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