Das Ende der Volksanwaltschaft?

Der Trend zur Schaffung von Volksanwaltschaften und zu so genannten Ombudsmann-Institutionen hat in letzten Jahren ungebremst angehalten. Die drei in Österreich tätigen Volksanwälte bieten durch unabhängige Prüfverfahren und ganz im Sinne eines „gewaltlosen Rechts“, eines „soft-laws“, Hilfestellung für alle jene Menschen an, die eine mangelhafte oder ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten.
Das Ende der Volksanwaltschaft?
Das Ende der Volksanwaltschaft?
Das in der Bundesverfassung festgelegte System der Volksanwaltschaft, deren Aufgabe es ist, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, öffentliche Kontrolle im Dienst von Rechtsstaat und Demokratie auszuüben, vorhandene politische, rechtliche und finanzielle Kontrollorgane zu ergänzen sowie die Kontrolle der Verwaltung zu verbessern, ist in letzter Zeit vermehrt laut kritisiert worden. So forderte in jüngster Zeit so manch politischer Vertreter die Abschaffung der Volksanwaltschaft und damit eines Systems, das unter dem Motto „Was bisher war, war falsch!“ als verzichtbar und ersetzbar eingestuft wird.

Die Stärken und Schwächen dieser außergewöhnlichen Form des Rechtsschutzes, die Volksanwälte leisten durch ihre Arbeit auch einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts, sollen im Zuge einer praxisorientierten Lehrveranstaltung des Instituts für Öffentliches Recht mit dem Titel „Volksanwaltschaft und Ombudsmannwesen“ (LV 322018 PR) den Studierenden näher gebracht werden. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, angehenden Juristen und Juristinnen die Werkzeuge der Volksanwaltschaft sowie die Handhabung ihrer Stärken zu vermitteln, aber auch die Schwächen des Systems sollen aufgezeigt werden.

Referent der Lehrveranstaltung ist MMag. Dr. Nikolaus Schwärzler. Nikolaus Schwärzler ist nicht nur Landesvolkanwalt von Vorarlberg aD, sondern auch geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Europäischen Ombudsmann-Instituts. Als Landesvolksanwalt für Vorarlberg hat er in den letzten 12 Jahren 31 Mal den Weg zum Verfassungsgerichtshof eingeschlagen und konnte so in 19 Fällen den Nachweis der Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Norm erbringen.

Die Lehrveranstaltung hat Mitte Oktober mit einer Vorbesprechung begonnen. Kurz darauf fand dann am 21.Oktober der erste Block statt. Ein Einstieg in die Veranstaltung, für die kein besonderes Basiswissen erforderlich ist, da dieses praxisbezogen vermittelt wird, ist auch am 4.11. noch möglich.

Weitere Informationen und Daten sind am Aushang des Instituts für Öffentliches Recht zu finden. (dm)