Uni Innsbruck lässt Studienbeiträge nach

"Ausländische Studierende sind lebenslange Botschafter für Österreich und das Land Tirol", so Rektor Manfried Gantner. Mit dem Erlass eines Teils der Studienbeiträge investiert die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck in ein internationales Beziehungsnetzwerk.
Das Ende der Volksanwaltschaft?
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Waren bisher Studierende aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien-Montenegro, Türkei und Weißrussland von Studienbeiträgen gänzlich befreit, müssten diese nun aufgrund des entsprechenden Erlasses des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die doppelten Studienbeiträge bezahlen: "Die Einführung von doppelten Studienbeiträgen behindert die gewünschte Internationalisierung der österreichischen Universitäten", erklärt Gantner. Daher wird die Uni Innsbruck nur die "normalen" Studienbeiträge in der Höhe von 363,36 Euro einheben. Betroffen sind 472 von den über 19.000 Studierenden der Uni Innsbruck.

Zusätzlich werden die Studienbeiträge in der Höhe von 726,72 Euro von den Studierenden jener Dritte Welt- und Schwellenländer wie Indien, die bisher einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Studienbeiträge hatten, ebenfalls um die Hälfte reduziert. Die ärmsten der armen Länder wie Afghanistan - insgesamt 49 Staaten - bleiben auch weiterhin von den Studienbeiträgen befreit.

Die Universitäten können im Rahmen des Universitätsgesetzes 2002 autonom entscheiden, ob und welche Entwicklungsländer von Studienbeiträgen befreit werden. Aber die finanziellen Mittel wurden den Universitäten in der Höhe der Studienbeiträge gekürzt, daher stellen die Studienbeiträge einen wesentlichen Teil des ordentlichen Budgets der Uni Innsbruck dar: "Wir können mit unseren finanziellen Ressourcen keine Entwicklungshilfe auf Dauer anstelle des Außenministeriums betreiben. Dies ist eine Aufgabe, die sich budgetär gedeckelte Universitäten nicht leisten können", stellt Gantner fest.

Mit der Aufstockung des Sozialfonds von bisher 10.000 Euro auf insgesamt 30.000 Euro wird die Förderung bedürftiger Studierender gemeinsam mit der Stadt Innsbruck forciert. "Die Universität Innsbruck hat aufgrund der gesetzlichen Änderungen reagiert. Der Sozialtopf unterstützt Studierende in Not und ermöglicht ihnen ein Studium in Innsbruck", erklärt Prof. Eva Bänninger-Huber, Vizerektorin für Lehre und Studierende. Weiters stellt das Rektorat der von diesem Erlass besonders betroffenen Theologischen Fakultät insgesamt 20.000 Euro zur Unterstützung ausländischer Studierender zur Verfügung. (js)