Sorge um die Zukunft der österreichischen Bildungslandschaft

In einer speziell zu diesem Anlass einberufenen Sondersitzung hat der Senat der Universität Innsbruck heute mit großer Mehrheit den Entwurf zum neuen Universitätsgesetz abgelehnt. Für die Stellungnahme haben 32 Senatsmitglieder gestimmt, drei waren dagegen, ein Senatsmitglied hat sich der Stimme enthalten.
Hauptgebäude der Universität Innsbruck
Hauptgebäude der Universität Innsbruck
Die Mitglieder des Senats begründen ihre Entscheidung unter anderem damit, dass bisher seitens des Ministeriums weder auf die eigene noch auf die weit über 200 anderen - meist negativen - Stellungnahmen eingegangen wurde. Hier sehen sich die Innsbrucker in guter Gesellschaft mit allen anderen österreichischen Universitäten und besonders mit der österreichischen Rektorenkonferenz, die anfang der Woche einen ähnlichen Beschluss gefasst hat.

Als besonders gravierend betrachtet der Senat dabei, dass im neuen Gesetz die abgestufte Mitverantwortung aller Universitätsangehörigen fehlt, dass die Universitäten nicht autonomer sondern, aufgrund des externen Unirates, deutlich stärker fremdbestimmt werden und, dass der Entwurf die Zwangsausgliederung der Medizinischen Fakultät gegen den Willen nahezu aller dort Beschäftigten vorsieht.

Der Senat der Universität ist aufgrund dieses Gesetzesentwurf sehr besorgt und hält die geplante Ausgliederung der Universitäten für einen gefährlichen Irrweg, der sich angesichts der weltweiten Herausforderungen und der Entwicklung moderner Staaten hin zu Wissensgesellschaften, sollte es wirklich dazu kommen, als extrem nachteilhaft für Österreich und seine Bevölkerung erweisen wird.

Einstimmig hat der Senat auch den Antrag der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) beschlossen, der die Arbeit der ÖH würdigt und als wichtigen Bestandteil der Universität unterstreicht sowie die politisch Verantwortlichen auffordert die bisherigen Strukturen und Rechte der ÖH auch künftig zu erhalten.