Volksbegehren "Sozialstaat Österreich"

Morgen beginnt die Eintragungsfrist für das Sozialstaats-Volksbegehren. Ziel der Initiatoren ist die verfassungsrechtliche Verankerung des österreichischen Sozialstaats. Denn nur ein starker Sozialstaat könne sozialen Ausgleich und soziale Sicherheit gewährleisten. Das Volksbegehren liegt von 3. bis 10. April in der österreichischen Gemeinden zur Unterschrift auf.
UnterstützerInnen des Sozialstaats-Volksbegehrens
UnterstützerInnen des Sozialstaats-Volksbegehrens
Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Zwänge laufe in Europa seit Jahren eine Offensive zur Schwächung des Sozialstaats, so die Initiatoren des Volksbegehrens. Durch Kürzungen sozialer Leistungen werde der Grundsatz des Sozialstaats und der Solidarität in der Gesellschaft untergraben. In Österreich verschärfe sich gerade zur Zeit die Politik gegen den Sozialstaat: sie schwäche besonders seine vier Hauptsäulen, die Kranken- und Unfallversicherung, die Altersvorsorge, die Arbeitslosenversicherung und das öffentliche Bildungswesen. Unter der Devise "Sozialstaat schlank" werde die Spaltung der Gesellschaft vertieft, Ausgrenzung und Verarmung gefördert.

Diese Entwicklungen unterminieren nach Meinung der Initiatoren den Zusammenhalt der Gesellschaft. Denn individuelle Freiheit und Demokratie bedürften der materiellen Absicherung durch den Sozialstaat. Der Sozialstaat trage zu besseren sozialen Chancen der in Österreich lebenden Menschen bei. Er stelle ein dynamisches Element angesichts der großen sozialen Herausforderungen im 21. Jahrhundert - wie der Alterung der Bevölkerung, dem Wandel der Erwerbsarbeit, der Migration oder der Gleichstellung der Geschlechter - und auch einen produktiven Faktor für die Wirtschaft dar. Deshalb wollen die Initiatoren des Volksbegehrens "Sozialstaat Österreich" eine Verankerung des Sozialstaats in der Verfassung erreichen.

Das Volksbegehren, das von einem überparteiliche Personenkomitee initiiert wurde, wird unter anderem auch von zahlreichen Innsbrucker Universitätsangehörigen wie Anton Pelinka, Gilg Seeber, Günther Palaver, Ignaz Hammerer, Helmut Rainalter, Richard Hussl, Monika Jarosch, Heinz Barta, Max Preglau und Volker Schönwiese unterstützt. Mit einem amtlichen Lichtbildausweis kann das Volksgehren zwischen 3. und 10. April in der Hauptwohnsitzgemeinde unterschrieben werden. In Innsbruck befindet sich das Eintragungslokal am Innrain 10. Es ist Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch nächster Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Körperbehinderte können das Volksbegehren beim Bürgerservice (Marktgraben 11) unterschreiben.