Auf zur Weltklasse?

Am Freitag wurde vom Bildungsministerium das Diskussionspapier für die geplante Universitätsreform veröffentlicht. Mit mehr Autonomie und weniger Staat, mehr Verantwortung und weniger Mitbestimmung will die Regierung die österreichischen Universitäten in die Weltklasse führen.
Auf zur Weltklasse?
Auf zur Weltklasse?
Der von der ministeriellen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Sektionschef Sigurd Höllinger vorgelegte Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie umfasst 85 Seiten und trägt den Titel "Die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten". Im wesentlichen sind in dem Papier jene politischen Eckpunkte ausgearbeitet, die Ministerin Gehrer bereits Mitte August im Ministerrat präsentiert hat. Volle Rechtsfähigkeit, dreijährige Globalbudgets und der verstärkte Wettbewerb zwischen den österreichischen Universitäten bilden den Kern der Zielsetzungen der Regierung. Der Entwurf impliziert auch eine deutliche Einschränkung der inneruniversitären Mitbestimmung. Dies trifft vor allem auf den Widerstand des Mittelbaus und der Studierenden. In einer Stellungnahmen gegenüber dem iPoint wertet der stellvertretende Senatsvorsitzende und Mittelbauvertreter Prof. Günther Lorenz dies als "Fußtritt und Verhöhnung für alle Mittelbauangehörigen, die in den letzten Jahren in den verschiedensten arbeitsreichen Funktionen ihre vollen Kräfte und ihr Engagement für die Institution Universität eingebracht haben. Sie dürfen sich vom Dienstgeber gründlich missbraucht fühlen." Lorenz sieht in der geplanten Reform die Einführung eines autoritären Managements, "das sich gegen alle Gruppen richtet und insbesondere dafür eingesetzt werden wird, Schrumpfungsprozesse durchzusetzen." Für Prof. Anton Pelinka erfüllt die geplante Reform in den vorliegenden Grundzügen "ganz eindeutig nicht das Ziel, den österreichischen Universitäten Strukturen zu geben, die dem internationalen Standard entsprechen."

Der Entwurf der Arbeitsgruppe enthält auch Details über die Gestaltung der zukünftigen Universitätsleitung. Der Universitätsrat, in dem keine Univertreter sitzen werden, wird als oberstes Gremium den Rektor aus einem Vorschlag des Senats wählen. Die Mitglieder des Universitätsrats werden vom Ministerium und dem Senat für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit des Rektors beträgt vier Jahre, die der Senatsmitglieder zwei Jahre. Die Universitäten haben die Möglichkeit zwischen einem Rektorat mit kollegialer Führung und einem Rektor mit weisungsgebundenen Vizerektoren auszuwählen. Rektorin oder Rektor kann "nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität" werden. Der Rektor kann durch den Universitätsrat nach Anhörung des Senats enthoben werden. Zur Zusammensetzung des Senats heißt es im Papier, dass darauf zu achten sei, "dass die Gruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren die Mehrheit hat und die Studierenden ein Viertel der Stimmen besitzen."