Aus Mitbestimmung soll Mitverantwortung werden

Die gestern von Bildungsministerin Gehrer vorgestellten Eckpunkte für eine Autonomie der österreichischen Universitäten sieht die weitgehende Abschaffung universitärer Kollegialorgane und die Einschränkung der Mitbestimmung durch Studierende und Mittelbauvertreter vor. Das Prinzip der Mitbestimmung soll nach Worten der Ministerin durch das Prinzip der Mitverantwortung ersetzt werden.
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (Foto: Dietmar Wanko)
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (Foto: Dietmar Wanko)
Neben der vollen Rechtsfähigkeit, dreijährigen Globalbudgets und dem verstärkten Wettbewerb zwischen den österreichischen Universitäten soll das Gesetz zur Universitätsautonomie nach den Vorstellungen der Regierung auch eine Einschränkung der Mitbestimmung zugunsten von Mitverantwortung bringen. Das vorgestellte Konzept sieht vor, dass Entscheidung und Verantwortung zusammengeführt werden. In dem Bericht an den Ministerrat heißt es: "Die in der Universität bisher üblichen Beschlüsse von Gremien sind daher - wo es zweckmäßig ist - durch Entscheidungen von Führungskräften oder von überschaubaren Teams zu ersetzen."

Die neue Universitätsleitung soll in drei Ebenen gegliedert sein: Der Universitätsrat begleitet und kontrolliert als Aufsichtsorgan den Rektor, den er auf Vorschlag des Senats auch wählt. Der fünfköpfige Unirat wird zu gleichen Teilen vom Ministerium und dem Senat besetzt, wobei das fünfte Mitglied von den bestellten Mitgliedern ausgewählt wird. Alle Personen sollen von außerhalb der Universität kommen. Der Rektor wird, als Dienstvorgesetzter aller Uniangehörigen und mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet, die Leitung der Universität inne haben. Der Senat bleibt weiterhin für die Satzung zuständig und wirkt bei der Rektorswahl und bei der Erstellung von Studienplänen mit. Nach dem Konzept von Gehrer wird sich der Senat in Zukunft vor allem aus Professoren zusammensetzen. Für die Bestellung von Leitungsfunktionen gilt dann das Grundprinzip der "doppelten Legitimation". Laut Positionspapier heißt das "beispielsweise für Instituts- oder Departmentvorstände: Sie werden von den Professorinnen und Professoren des Fachbereichs, des Departments oder des Instituts vorgeschlagen und vom Rektor oder der Rektorin bestellt."

Die Studierenden möchte Gehrer künftig "entlasten" und "nicht mit allen internen Abstimmungen und Entscheidungsprozeduren belasten." Studentische Mitbestimmung soll es dann nur mehr im Senat geben, wo auch weiterhin ein Viertel der Mitglieder aus der Studentenschaft kommen wird.

Der Bericht von Ministerin Gehrer an den Ministerrat ist inzwischen online abrufbar. Ihre Meinungen und Kommentare zum ministeriellen Vorschlag senden Sie bitte an ipoint-redaktion@uibk.ac.at.