Ende des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses für Unilehrer

Nach der Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft wird morgen im Ministerrat die Gesetzesvorlage für das neue Unilehrer-Dienstrecht besprochen. Die neue Regelung, die eine Abschaffung von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Unilehrer vorsieht, soll noch vor der Sommerpause durch den National- und Bundesrat gehen und am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.
Pressekonferenz Dienstrecht am 28. 5. 2001
Pressekonferenz Dienstrecht am 28. 5. 2001
Im Rahmen einer Pressekonferenz berichteten heute Vertreter des Dienststellenausschusses und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) über die am Mittwoch zu Ende gegangenen Verhandlung zum neuen Dienstrecht. Die Vereinbarungen werden derzeit in einen Gesetzestext gefasst und gehen morgen in den Ministerrat. Zwischen Regierung und Gewerkschaft wurden wesentliche Abänderungen des in Begutachtung gebrachten Papiers beschlossen. So wird es in Zukunft eine neue wissenschaftliche Position, den "Staff Scientist" geben, der auf unbestimmte Zeit in ein vertragliches Dienstverhältnis bestellt werden kann. Für derzeit befristete Universitätsassistenten wurden Übergangsregelungen gefunden.

Personalrektor Prof. Gröbner zeigte sich wenig begeistert über das neue Dienstrecht und verwehrte sich vehement dagegen, die Vereinbarung als "Vorgriff auf die Vollrechtsfähigkeit" zu sehen. Die Gewerkschaft lehne die Vollrechtsfähigkeit grundsätzlich ab. Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses, Dr. Ludwig Call, rechnet mit einer Ablehnung der vorliegenden Vereinbarung durch die morgen, Dienstag, stattfindende Dienstellenversammlung. Er bezeichnete das neue Gesetz als "mutwillige Zerstörung eines an sich gut funktionierenden Systems". Die Personalvertreter wiesen darauf hin, dass bei gedeckelten Budgets die Personalressourcen der Universitäten durch die massiv steigenden Kosten der neuen Dienstverhältnisse rapide abnehmen werden. Es wurde dabei von Reduktionen bis zu 50 % gesprochen. Vom Versprechen der Regierung, mit dem neuen Dienstrecht jüngeren Wissenschaftlern neue Karrierewege öffnen zu wollen, dürfte damit wenig übrigbleiben.