Mobilität in Theorie und Praxis

Wenn man als ProjektleiterIn eine/n ausländische/n ForscherIn anstellen will, hat man ohne Zweifel einen administrativen Aufwand zu bewältigen. Durch das neue Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, kurz NAG genannt) wurde dieser Aufwand wie auch die zu nehmenden Hürden nicht gerade geringer.
De. Robert Rebitsch
Dr. Robert Rebitsch steht mit Rat und Tat zur Seite

Die ProjektleiterInnen müssen sich um das Aufenthaltsverfahren, wie auch um die entsprechenden Formulare und Unterlagen kümmern, wollen sie die/den Forscher/in problemlos in den Arbeitsbetrieb an der Leopold-Franzens-Universität eingliedern. Und natürlich sollen auch weiterhin Spitzen- und talentierte NachwuchsforscherInnen aus Drittstaaten, für die der administrative Aufwand freilich um einiges größer ist als für Personen aus der EU oder auch aus dem EWR-Raum, die verschiedenen Forschungsprojekte an unserer Universität mit ihrem Wissen und mit ihren Fähigkeiten bereichern.

 

„Forscher“ und „Sonderfälle“

 

Das projekt.service.büro leistet bei diesem administrativen Verfahren Unterstützung. Der Ansprechpartner im psb für Aufenthaltsbewilligungen ist neuerdings Dr. Robert Rebitsch, der unseren ProjektleiterInnen und -mitarbeiterInnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. „Zunächst ist es wichtig“, so Rebitsch, „das richtige Formular auszufüllen“. Für unsere ForscherInnen ist nicht das Formular „Forscher“, wie immer wieder angenommen, relevant, sondern die Aufenthaltsbewilligung „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“. Für die Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ ist nämlich eine umfassende Haftungserklärung notwendig. Weiters muss dem Antrag eine Geburts-, erforderlichenfalls auch eine Heiratsurkunde beigelegt werden, wie auch ein aktuelles Foto, ein Nachweis des Rechtsanspruches auf eine Unterkunft, der Nachweis über eine in Österreich gültige Krankenversicherung und der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes. „Die zuständige Behörde im Magistrat Innsbruck kommt uns hier sehr entgegen und hat Verständnis für unsere Bedürfnisse“, so Rebitsch weiter. Selbstverständlich ist auch ein Reisepass bei der Antragstellung mitzubringen. Hat man als ForscherIn aus einem Drittstaat nicht die Möglichkeit, sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen zu dürfen, so muss der Erstantrag bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) eingebracht werden.

 

Detaillierte Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen mit den relevanten links (Österreichischer Austauschdienst, Formulare Aufenthaltsbewilligungen, etc.) findet man auf der Homepage des projekt.service.büros. Sollten Sie sich also mit dem Gedanken tragen, in nächster Zukunft eine/n Forscher/in für ein Projekt nach Innsbruck zu holen, kann ihnen Dr. Rebitsch vom psb bestimmt wertvolle und zeitsparende Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligungen geben.

 

projekt.service.buero: http://www.uibk.ac.at/projektservice/

 

Dr. Robert Rebitsch: 0512 / 507 – 9058, robert.rebitsch@uibk.ac.at