60 Jahre UNESCO

Gestern vor 60 Jahren wurde die UNESCO gegründet. Bei der 33. Generalkonferenz hat die UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) im Oktober 2005 mit der Anti-Doping-Konvention, der Bioethikdeklaration und der Konvention zur kulturellen Vielfalt ein kräftiges Lebenszeichen von sich gegeben.
UNESCO
UNESCO

Die Bioethikdeklaration (Deklaration über Bioethik und Menschenrecht) legt weltweit Mindeststandards für Medizin, Lebenswissenschaften und die dazugehörigen Technologien fest. Die Deklaration befasst sich nicht nur mit dem Fortschritt in Medizin und Biologie. Auch deutliche soziale Akzente sind vorhanden. Die Vorteile des Fortschritts in Medizin und Biologie dürfen nicht nur den wohlhabenden Staaten zu Gute kommen. Auch Schutzmaßnahmen im Interesse der Entwicklungsländer werden verlangt. Von Österreich war als flankierende Maßnahme ein UN-Bioethik Forschungspreis für wissenschaftliche Leistungen im Interesse der armen Länder angeregt worden. Als Deklaration ist diese Erklärung für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich. Trotzdem stimmt die Tatsache optimistisch, dass sich eine große Anzahl von Staaten, wie China, Indien, die USA ebenso wie die Länder Lateinamerikas und die Mitgliedstaaten der EU intensiv an den Verhandlungen beteiligt haben. Und schließlich wurde die Deklaration per Akklamation angenommen.

Vielfalt weltweit erwünscht?

Heftig umstritten war dagegen die Konvention zur kulturellen Vielfalt. Von der EU und Canada initiiert, wurde die Konvention vom Anfang an von den USA heftig bekämpft. Schließlich stimmten 148 Staaten dafür, 2 dagegen (USA, Israel) bei 4 Stimmenthaltungen (Australien, Honduras, Liberia, Nicaragua). Die USA befürchten, dass die Konvention als Vorwand für Handelsbeschränkungen mißbraucht wird. Betroffen wären vor allem die US Film-, Musik- und Fernsehindustrie. Für die überwältigende Mehrheit der Staaten war es wichtiger mit der Konvention klarzustellen, dass nicht alles den globalen Handelsregelungen zu gehorchen hat. Zwischen Kultur und Kulturprodukten und sonstiger Handelsware besteht für sie ein großer Unterschied. Mit Hilfe des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hoffen die meisten Staaten ihre kulturellen Eigenheiten besser bewahren zu können.

Aufklärung und Vorbeugung

Die Anti-Doping Konvention gibt den Mitgliedsstaaten erstmals ein weltweit verbindliches Rechtsinstrument zur Bekämpfung des Dopings in die Hand. Die Konvention verschafft auch dem Welt-Anti-Doping-Code und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die nötige rechtliche Basis. Der regelmäßig von der WADA aktualisierte Anti-Doping Code listet die bei Wettbewerb und im Training verbotenen Substanzen und Methoden auf und gibt die medizinisch erlaubten Medikamente bekannt. Durch die Konvention verpflichten sich die Staaten auch geeignete Erziehungs- Aufklärungs- und Vorbeugemaßnahmen gegen Doping im Sport zu ergreifen. Möglicherweise tritt die Konvention bereits bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin in Kraft. Sie ist in Kraft sobald 30 Staaten unterzeichnet haben.