Rektorenkonferenz fordert Vertrauensschutz ein

Die österreichische Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane der österreichischen Universitäten haben am Dienstag Stellung zu den Vorschlägen des Bundesministeriums für ein neues Dienstrecht für Universitätslehrer genommen. Die Rektoren verlangen eine rasche Konkretisierung der Debatte und präzisieren in einem 9-Punkte-Programm ihre Minimalanforderungen an ein neues Dienstrecht. Dabei beharren sie besonders auf die Einhaltung des Vertrauensschutzes gegenüber bereits im Dienstverhältnis Stehenden
Die Rektoren und Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten reagieren mit ihrer Stellungnahme auf die Vorschläge des Bundesministeriums zur Reform des Dienstrechts der Universitätslehrer. Sie kritisieren die allgemein gehaltenen Vorschläge, die ohne nähere Erläuterungen im Dezember präsentiert wurden. Die Rektoren verlangen eine öffentliche und vertiefte Diskussion, um eine weitere Verunsicherung beim betroffenen Personenkreis zu vermeiden. Darüber hinaus ginge es um die Einordnung des angestrebten neuen Dienstrechts in den gesamten universitätspolitischen Kontext. "Es geht nicht an, sich nur auf die Befristung der Qualifikationsstellen und die präzise Bezifferung des betroffenen Personenkreises zu konzentrieren und die Folgewirkungen und eine präzisere Gestaltung der Randbedingungen nicht mit in den Blick zu nehmen", heißt es in der Erklärung der Rektorenkonferenz.
Als Minimalanforderungen an eine Reform hat die österreichische Rektorenkonferenz neun Punkte formuliert, die einer raschen Konkretisierung der Reformdiskussion als Leitfaden dienen sollten. Darin wird eine Differenzierung des Vier-Säulen-Modells verlangt, die durchgängige wissenschaftliche Karrieren ohne zeitliche Unterbrechung ermöglicht und damit auch das Betreiben von Grundlagenforschung weiterhin attraktiv macht. Eine Erhöhung der Zahl der Professuren im Verhältnis zu den Mittelbau-Stellen sei notwendig, um trotz Befristungen ausgewogene Karrierechancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu garantieren.
Durch die Befristung der Qualifizierungsstellen werden sich die Nachwuchswissenschafter in Zukunft verstärkt ihrer Qualifizierung in Lehre und Forschung widmen. Die bisher von ihnen übernommen Aufgaben im Service- und Verwaltungsbereich können dann nicht mehr abgedeckt werden. Deshalb ist die Beseitigung der Unterausstattung mit qualifiziertem Servicepersonal - auf die die österreichische Rektorenkonferenz schon 1998 hingewiesen hat - dringend zu beseitigen. Auch das Betreuungsverhältnis zu den Studierenden darf sich durch den Qualifizierungsdruck nicht weiter verschlechtern.
Darüber hinaus fordert die Rektorenkonferenz dringend Maßnahmen zum Abbau von Mobilitätshindernissen zwischen öffentlichem Dienst und anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft (Altersvorsorge, Anrechnung von Vordienstzeiten) und die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit des universitären Arbeitsmarktes. Die Reduktion von pensionsrechtlichen Ansprüchen müsse hier durch ein entsprechend erhöhtes Aktiveinkommen abgefangen werden. Die Möglichkeit zur unbefristeten Verlängerung noch existierender provisorischer Dienstverhältnisse sollte im Sinne des Vertrauensschutzes gewährt und älteren Mitarbeitern die Möglichkeit zum vorzeitigen Ruhestand zugestanden werden. Die Rektoren verlangen überdies die weitere dienstrechtliche Absicherung der Freiheit der Wissenschaft und eine konkreten Folgekostenabschätzung der geplanten Dienstrechtsreform.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst hatte am 15. Dezember 2000 seine Vorstellungen zu einem neuen Dienstrecht für Universitätslehrer präsentiert. Wichtigster Punkt war dabei die Einführung eines Vier-Säulen-Modells, das die Karriere der Universitätslehrer vorzeichnet. Nach einer vierjährigen Phase als Wissenschaftlicher Mitarbeiter soll eine vierjährige Assistenzzeit folgen. Danach kann eine auf sieben Jahre befristete Professur angestrebt werden, nach der eine unbefristete Professur möglich wird.
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