„Goldene Doktoren“ erneuerten ihr Promotionsversprechen

50 Jahre nach der Promotion fanden sich heute Absolventinnen und Absolventen der Universität Innsbruck des Jahres 1958 im Congress ein, um ihr Promotionsversprechen zu erneuern und ihre Studienzeit noch einmal aufleben zu lassen.
Rektor Töchterle und Dr. Walter Neuhauser
Rektor Töchterle und Dr. Walter Neuhauser

Unter den Geehrten befanden sich u.a. Dr. Otto Oberhammer, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz i.R. und ehemaliger Generalintendant des ORF sowie der ehemalige Direktor der Universitätsbibliothek Innsbruck, Dr. Walter Neuhauser.

In seinen Eröffnungsworten bezeichnete Rektor Karlheinz Töchterle das Goldene Doktorjubiläum als eine schöne aber auch zwingende Idee, da sie die Verbundenheit der AbsolventInnen ausdrücke. Alumni, so Töchterle, seien wesentlich für die Wirkung und Festigkeit einer Universität. An die JubilarInnen richtete er den Appell, die Erfahrungen und die akademische Freiheit, die sie während ihres Studiums erlebten, an die Jugend weiterzugeben. „Es ist nicht nur wichtig, das Hier und Jetzt zu sehen, sondern auch zu erfahren, was Universität sein kann. Dabei sollten wir uns auch immer den Wesensgrund einer Universität vor Augen halten: Das Streben nach Wissen und Erkenntnis“, so Töchterle.

Auch Prof. Clemens Sorg, Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, hieß die JubilarInnen herzlich willkommen und dankte ihnen „für das Vorbild, das sie uns gegeben haben und nach wie vor geben.“

Dekan Jozef Niewiadomski stellte in seiner mitreißenden Festrede einen Vergleich zwischen dem Filmklassiker „Wilde Erdbeeren“ von Ingmar Bergman und dem aktuellen Festakt her und stellte die Frage „Gibt es keine Gnade?“, auf die er auch aus theologischer Sicht einging. Dr. Otto Oberhammer, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz i.R. und ehemaliger Generalintendant des ORF, hielt die Dankesworte der JubilarInnen.

 

Lebendiges Miteinander der Generationen

Das Goldene Doktorjubiläum wurde nach dem II. Weltkrieg eingeführt, um die Bindung der AbsolventInnen zur Universität Innsbruck aufrecht zu erhalten und ein lebendiges Miteinander der Generationen zu gestalten. Gesetzlich geregelt wurde das Goldene Doktorjubiläum 1955. Anfangs wurden nur AbsolventInnen geladen, die eine direkte Bindung zur Universität aufweisen konnten. Diese Einschränkung wurde jedoch in den 80er Jahren unter dem damaligen Rektor Prof. Rainer Sprung aufgehoben. Alle, die an der Universität Innsbruck promoviert haben, werden seit damals zum Goldenen Doktorjubiläum geladen, um den Doktorgrad zu erneuern und eine Urkunde zu erhalten.

Text: Susanne Röck