Tiroler Hochschulen demonstrieren Geschlossenheit in hochschulpolitischen Fragen

Am Montag, 27. September, präsentierte die Tiroler Hochschulkonfernz im Rahmen einer Pressekonferenz ein gemeinsam erarbeitetes Positionspapier,in dem alle Mitglieder in politisch umstrittenen Fragen zur Zulassung von Studierenden sowie zur Gestaltung der Studienbeiträge Geschlossenheit demonstrieren.
Die Leiterinnen und Leiter der acht Tiroler Hochschulen präsentierten am Montag ihr P …
Die Leiterinnen und Leiter der acht Tiroler Hochschulen präsentierten am Montag ihr Positionspapier.

Mit insgesamt 33.000 Studierenden, 6.500 MitarbeiterInnen, 3.000 Lehrbeauftragten, einem jährlichen Budgetvolumen von über 400 Mio. Euro und Aktivitäten in aller Welt sind die acht Tiroler Hochschulen von enormer Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Region.

 

In Verantwortung um die Zukunft des Wissenschafts-, Technologie- & Wirtschaftsstandorts und die gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes hat die Tiroler Hochschulkonferenz (THK) – bestehend aus den Leiterinnen und Leitern der acht Hochschulen im Bundesland Tirol – nachstehende Positionen erarbeitet. Diese wurden am 27. September im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt und anlässlich des am gleichen Tag stattgefundenen Hochschulempfangs Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl persönlich übergeben.

 

Die THK ersucht einschlägige EntscheidungsträgerInnen ihrer Verantwortung gerecht zu werden und diese Positionen tatkräftig zu unterstützen. Das Positionspapier ist geradezu bahnbrechend, weil alle acht Tiroler Hochschulen in politisch umstrittenen Fragen Geschlossenheit demonstrieren, ihren gemeinsamen Gestaltungswillen dokumentieren und Verantwortung für die weitere Entwicklung des Hochschulraumes übernehmen.

Gestaltungshoheit bei der Zulassung von Studierenden

Die Hochschulen sind für die Qualität ihrer Studien verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, ist ihnen neben der Gestaltungshoheit über Studienpläne und Prüfungsordnungen insbesondere auch die Gestaltungshoheit über die Zulassung der Studierenden einzuräumen.

Sämtliche andere Lösungen (nicht regulierter Hochschulzugang, Numerus clausus etc.) führen zu schlechteren Ergebnissen und entsprechend nachteiligen Effekten bezüglich Studienqualität, Studienzeiten, Drop-out-Quoten etc., zu einem unverantwortlichen Umgang mit der Lebenszeit und dem intellektuellen Potenzial der jungen Menschen und der Zukunft unserer Gesellschaft.

Als leitendes Prinzip hat zu gelten, dass die aufnehmende und nicht die abgebende Bildungseinrichtung über die Zulassung entscheidet.

Vermeidung von Qualitätsdumping ausländischer Hochschulen in Österreich

Die positive Entwicklung des gemeinsamen europäischen Hochschulraums wird überschattet von fragwürdigen Geschäftsmodellen ausländischer Hochschulen, die in Zusammenarbeit mit Berufsbildenden Höheren Schulen in Österreich (BHS) unter großflächiger Anerkennung von Schul- und Berufszeiten akademische Grade vergeben, ohne sich den in Österreich üblichen akademischen Standards und Qualitätssicherungen zu unterwerfen.

Derartige Qualitätsdumpings schaden den späteren Arbeitgebern, allen übrigen Leistungsempfängern (Kunden, Auftraggeber etc.) und nicht zuletzt den mangelhaft ausgebildeten Studierenden selbst, welchen hohe Beiträge abverlangt wurden.

Alles in allem nimmt auch das Ansehen des österreichischen Bildungs- und Wissenschaftsstandorts Schaden, weil durch derartige Geschäftsmodelle qualitätsorientierte Studienprogramme unterlaufen werden und der akademische Grad als Garant für entsprechende Ausbildungsqualität entwertet wird.

Differenzierte Gestaltung von Studienbeiträgen

Vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Mittel, wachsender technologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen und eines steigenden internationalen Wettbewerbsdrucks benötigen österreichische Hochschulen einen verstärkten Zugang zu privaten Finanzierungsquellen. Insbesondere sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, im Rahmen der hochschulischen Autonomie jeweils eigenständig Studienbeiträge festzusetzen, wobei soziale Verträglichkeit sicher zu stellen ist und differenziert gestaffelte Höchstgrenzen vorstellbar sind.

Insbesondere ist sachlich nicht nachvollziehbar, warum Bachelorstudiengänge hinsichtlich ihres Studienbeitrags ident behandelt werden sollten wie Masterstudiengänge oder technische Studiengänge ident wie medizinische, geisteswissenschaftliche oder juristische. Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, dass ein Zweit-, Dritt- oder Viertstudium etc. in identer Weise von der öffentlichen Hand finanziert werden soll wie ein Erststudium und hier zu entsprechenden Kapazitäts- und Finanzierungsengpässen beiträgt.

Nicht zuletzt entzieht sich einer sachlichen Begründung, warum ausländische Studierende – insbesondere solche aus wohlhabenden EU-Drittstaaten wie USA, Australien, Japan etc. – in Österreich weitgehend oder sogar gänzlich kostenfrei zum Studium zugelassen werden sollen, zumal österreichischen Studierenden im Falle eines Studiums außerhalb der EU in aller Regel sehr namhafte Studienbeiträge angelastet werden. Es sei ausdrücklich festgehalten, dass sämtliche Mitglieder der Tiroler Hochschulkonferenz eine Internationalisierung des Studienangebots mit internationaler Zusammensetzung des Lehr- und Forschungspersonals sowie der Studierenden als außerordentlich wichtig erachten und aktiv anstreben.

Differenziert gestaltete Studienbeiträge würden dieses Ziel durch die Erschließung zusätzlicher Ressourcen und die Schaffung ökonomischer Äquivalente für die Verhandlung internationaler Austauschabkommen unterstützen und darüber hinaus eine positive Signalwirkung betreffend die qualitative Hochwertigkeit des österreichischen Wissenschafts- und Hochschulstandorts ausüben.

(ip)