Kollektivvertrag für Universitäten unterzeichnet

Nach mehr als 6-jähiger Vorlaufzeit wurde am 5. Mai im Wiener Palais Strudlhof der neue Uni-Kollektivvertrag von den Spitzenvertretern des Dachverbandes der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) unterzeichnet.
Dr Wilhelm Gloss (Vorsitzender-Stellvertreter Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewe …
Dr. Wilhelm Gloss (Vorsitzender-Stellvertreter Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Öffentlicher Dienst)und Univ.-Prof. Dr. Rudolf G. Ardelt (Voristzender Dachverband der Universitäten)unterzeichneten am 5. Mai den Kollektivvertrag für Universitäten [Fotos: Niko Formanek]

Seit der Ausgliederung der Universitäten im Jahr 2004 unterliegen diese grundsätzlich dem privaten Arbeitsrecht. Wie im UG 2002 vorgesehen, haben Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenvertretungen für die MitarbeiterInnen der Universitäten einen Kollektivvertrag ausgearbeitet. Dieser konnte nun am 5. Mai 2009 von Vertretern des Dachverbandes auf Arbeitgeberseite und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst auf ArbeitnehmerInnenseite unterschrieben werden und tritt mit 1. Oktober 2009 vollinhaltlich in Kraft. Der neue Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen zwischen den Universitäten und ihren MitarbeiterInnen (allgemeines und wissenschaftliches Personal sowie ProfessorInnen) und stellt mit seinen Bestimmungen –  beispielsweise zum Entgelt, Urlaub oder zur Pensionskasse – einen Mindeststandard dar.

 

Verunsicherung vermeiden


„Ich freue mich sehr, dass der Kollektivvertrag nun nach langen Verhandlungen und der Klärung der Finanzierung unterzeichnet werden konnte. Die neue rechtliche Basis für alle Angestellten der Universität Innsbruck, die nach dem 1. Jänner 2004 eingestellt wurden, sorgt natürlich auch  für Verunsicherungen. Das Rektorat wird aus diesem Grund in den nächsten Monaten ausführlich über die wesentlichen Neuerungen informieren“,  erklärt Ass.-Prof. Dr. Wolfgang Meixner, Vizerektor für Personal der Uni Innsbruck. Dabei ist es ihm wichtig, eine Befürchtung sofort zu zerstreuen: „Für bereits angestellte MitarbeiterInnen kann der Kollektivvertrag nicht bewirken, dass sie weniger verdienen als bisher!“
 

Wie geht es weiter?


Derzeit werden mit den Betriebsräten der Universität Innsbruck die zur Umsetzung des Kollektivvertrags notwendigen Betriebsvereinbarungen verhandelt. Zudem wird jeder/jedem Bediensteten der Universität Innsbruck binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten ein Angebot zur Einreihung in den Kollektivvertrag gemacht. Wer nicht automatisch dem Kollektivvertrag unterliegt – also MitarbeiterInnen, die ihr Beschäftigungsverhältnis an der Uni Innsbruck vor 1. Jänner 2004 begonnen haben - erhält eine Frist zum Optieren.

 

(ip)