Plagiatsvorwürfe an der Baufakultät: Ergebnisse der externen Überprüfung liegen vor

Die angeforderten Gutachten der Sachverständigen, einer deutschen und einer österreichischen Universität, bescheinigen der in Zweifel gezogenen Arbeit einen wissenschaftlichen Neuigkeitswert. Der akademische Grad ist nicht zu widerrufen.
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Ein inländischer akademischer Grad ist zu widerrufen, wenn sich nachträglich ergibt, dass dieser erschlichen worden ist.

Nach den eingeholten externen Stellungnahmen ergibt das Ermittlungsverfahren, dass die  Dissertation - ungeachtet der nicht als Zitat kenntlich gemachten Textpassagen - wissenschaftliche Eigenständigkeit und Qualität hat. Da eine Erschleichung somit nicht nachgewiesen werden kann, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Aufhebung des akademischen Grades nicht möglich.

Was bleibt, ist die Verletzung wissenschaftlicher Qualitätsstandards durch Verwendung von Textstellen, deren Ursprung nicht gekennzeichnet wurde.

„Umso wesentlicher ist daher die frühzeitige Bewusstseinsbildung bei Studierenden in Bezug auf ethisch korrektes wissenschaftliches Arbeiten. Außerdem kommt seit ca. eineinhalb Jahren eine Anti-Plagiats-Software zum Einsatz“, so Margret Friedrich, Vizerektorin für Lehre.

Text: Sabine Koch