Flexible Arbeitszeiten für wissenschaftliches Personal der Uni Innsbruck

Das Rektorat der Universität Innsbruck schloss kürzlich eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Universität über die Einführung der Gleitzeit für das wissenschaftliche Personal ab.
Familie
Mehr Zeit mit der Familie - die neue Gleitzeitregelung für wissenschaftliches Personal macht es möglich.

„Mit der Gleitzeitregelung möchten wir den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Innsbruck die Möglichkeit geben, ihre Arbeitszeit flexibel und den täglichen Anforderungen entsprechend zu gestalten “, erklärt Viezerektor Martin Wieser.

 

Die Gleitzeitregelung beinhaltet die sogenannte Blockzeit – Zeitraum, während der die MitarbeiterInnen anwesend sein müssen – und der Rahmenzeit. Die Blockzeit, muss mit dem Vorgesetzten nach Maßgabe des Dienstbetriebs festgelegt werden.. Die restliche Arbeitszeit kann von den MitarbeiterInnen nach dienstlicher Notwendigkeit innerhalb des sogenannten Gleitzeitrahmens – von 06:00 – 21:00 Uhr – frei eingeteilt werden.

 

„Die Gleitzeitregelung bringt Rechtssicherheit für alle seit dem 1.1.2004 neu angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unter Wahrung der Sonderrechte für bestimmte Gruppen, wie ProfessorInnen, DozentInnen, Bundes- und VertragslehrerInnen). Zudem wird auch ProjektmitarbeiterInnen die Möglichkeit gegeben die Blockzeit auf 4 Tage zu verteilen, sodass ein "ForscherInnentag" möglich ist. Die Mitnahme von Zeitguthaben ist neu und ermöglicht eine Art von Zeitausgleich zwischen Phasen höherer und Phasen weniger hoher Arbeitsbelastung“, freut sich Dr. Wolfgang Meixner über den Verhandlungserfolg.

 

Auch Dr. Beatrix Schönherr, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Germanistik, sieht die Einführung der Gleitzeit sehr positiv:  „Ich finde es sehr gut, dass es nun endlich wieder ein verbindliches, offizielles Recht auf Gleitzeit gibt, wobei die neue Regelung noch dazu gegenüber früher den Vorteil einer kürzeren Blockzeit hat. Als Mutter von zwei kleinen Kindern fällt es mir damit wesentlich leichter, die anfallenden Betreuungs- und Organisationsaufgaben unbürokratisch mit den beruflichen Pflichten zu vereinbaren. Was die Arbeitszeitaufzeichnungen betrifft, wird es sicher Aufgabe des Betriebsrates sein, weiterhin darauf zu achten, dass diese nicht zu einem Überwachungs- und Kontrollinstrument ausgebaut werden.“

 

 

Die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeitregelung gilt für das wissenschaftliche Personal der Uni Innsbruck und tritt mit 01. September 2007 in Kraft. Die Administration der Gleitzeit wird über VIS-Online erfolgen. Im September wird die Personalabteilung alle betroffenen umfassend informieren.