Dachverband und GÖD einigten sich über Kern des Kollektivvertrages für Universitätsbedienstete

Am Abend des 13. Februar 2007 konnte eine Einigung vom Dachverband der Universiäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) in den für beide Sozialpartner substanziellen Bereichen in umfassender Weise erreicht werden.
Dachverband und GÖD sind dem Abschluss eines Kollektivvertrages ein gutes Stück näher …
Dachverband und GÖD sind dem Abschluss eines Kollektivvertrages ein gutes Stück näher gerückt.

Eingeleitet wurden die Verhandlungen im Frühjahr 2003 auf der Basis eines Forderungsprogramms der GÖD; dieses wurde in einer Betriebsrätekonferenz 2005 adaptiert und am 26. Jänner 2006 überreicht.

 

Laut dem Vorsitzenden des Dachverbandes der Universitäten, Rektor Rudolf G. Ardelt ist man am 13. Februar dem Abschluss des Kollektivvertrages ein gutes Stück näher gerückt, eine Feinabstimmung in einzelnen Punkten sei aber noch nötig. 

 

Der Kollektivvertrag dient der umfassenden Neugestaltung des universitären Dienstrechts sowohl für das wissenschaftliche als auch für das allgemeine Personal. Es handelt sich somit um eine Abkehr vom traditionellen Dienstrecht der Hochschullehrer und des nichtwissenschaftlichen Personals auf der Basis des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, des Gehaltsgesetzes und des Vertragsbedienstetengesetzes. Beide Verhandlungspartner stimmten in ihrem Ziel überein, ein attraktives und modernes Dienstrecht für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an Österreichs Universitäten zu schaffen, das Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten sicher zu stellen vermag.

 

Der nächste Schritt zwecks Bereitstellung der erforderlichen budgetären Mittel muss – so sind sich Dachverband und GÖD einig - sein, die politische Ebene im Wissenschafts- und Finanzministerium zu befassen und um die finanzielle Bedeckung des Verhandlungsergebnisses zu ersuchen.

 

Der Dachverband und die GÖD haben ein gemeinsames Redaktionskomitee eingesetzt. Dieses wird in den nächsten Wochen die verhandelten Texte sprachlich präzisieren und systematisch ordnen, damit eine baldige formelle Unterzeichnung - und damit Rechtsklarheit für alle Beteiligten - möglich wird.