Rasche Hilfe rettet Leben

Im Ernstfall ist rasche und adäquate Ersthilfe nicht nur gesetzliche Pflicht, sie entscheidet im Extremfall über Leben und Tod. Was wann und wie zu tun ist können LFU-MitarbeiterInnen im 16-stündigen Erste Hilfe Kurs im Rahmen des Internen Fortbildungsprogramms im Haus lernen.
Rasche Hilfe rettet Leben
Unter professioneller Anleitung frischen die ErstherlferInnen ihr Wissen in Sachen Erste Hilfe auf.

Erste Hilfe bildet eine der tragenden Säulen bei der Sicherstellung der Erstversorgung im Rahmen des innerbetrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes. Nicht immer müssen es Arbeitsunfälle sein, um die Wichtigkeit der Funktion von ErsthelferInnen zu unterstreichen. Gerade an der Leopold Franzens-Universität mit mehr als 3.200 MitarbeiterInnen und über 20.000 Studierenden können immer wieder auch ohne Fremdeinwirkung Ereignisse eintreten, die ein schnelles Handeln zur Vermeidung ernster Folgen für Gesundheit und Leben erfordern.

 

Daher bemüht sich das zuständige Vizerektorat für Personal und Infrastruktur mit dem Team der Stabstelle Personalentwicklung durch das Angebot zur Ausbildung von ErsthelferInnen darum, entsprechende Vorkehrungen dafür zu treffen, wenn doch einmal etwas passiert.

 

In Arbeitsstätten verlangt das ArbeitnehmerInneschutzgesetz entsprechend der Anzahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen, der räumlichen Ausdehnung und des Umfanges der Betriebszeit Erste-Hilfe-Kästen und in Erster Hilfe entsprechend ausgebildete ErsthelferInnen (16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als zehn Jahre).

 

Für die Leopold-Franzens-Universität ergibt sich daraus ein Bedarf von mindestens 160 ErsthelferInnen. Diese Anzahl kann nur im Zusammenwirken und mit der Bereitschaft engagierter Bediensteter erreicht werden. ErsthelferInnen genießen durch Ihr Engagement nicht nur eine besondere Wertschätzung in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung, sie erwerben durch die Teilnahme an den angebotenen Kursen zudem auch eine wichtige praxisorientierte Ausbildung, die in ihrem privaten Umfeld ein konsequentes Reagieren auf gesundheits- und lebensbedrohenden Ereignisse gewährleistet.

 

In Arbeitsstätten mit mehr als 250 Arbeitnehmer/-innen oder bei besonderen Gefahren muss zudem ein Sanitätsraum vorhanden sein. Sanitäts-Einrichtungen bestehen derzeit an der Leopold Franzens-Universität Innsbruck im Wesentlichen an folgenden Hauptstandorten:

- Chemiegebäude - Innrain 52a Erdgeschoß links

- Viktor Franz Hess-Haus-NatWi-Gebäude Technikerstraße 25 UG1 Nordtrakt Westgang

- SoWi Universitätsstraße 15 Erdgeschoß Westtrakt Stiege 3 - Raum W-E.25

 

Weitere Informationen über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und deren Standorte erteilen die Stabstelle für Sicherheit und Gesundheit unter der Telefonnummer 0512/507-2138, Fax: 0512/507-96960, Mobil: 0664/812-5088, Mail: gesundheit-sicherheit@uibk.ac.at oder die Arbeitsmedizinerin Dr. Elisabeth Steiner unter 0664/812-5271 oder 0664/3206062.