„Der Bund hat es sich bei der Ausgliederung leicht gemacht“

Die Versäumnisse des Bundes in der Vergangenheit dürfen zu keinen Altlasten für die LFU Innsbruck in der Gegenwart werden. So lautet der allgemeine Tenor der MitarbeiterInnen im GEIWI-Turm.
v.l. Mag. Klaus Miller, Leiter der Organisationseinheit für Gebäude und Infrastruktur …
v.l. Mag. Klaus Miller, Leiter der Organisationseinheit für Gebäude und Infrastruktur, Dr. Ing. Robert Christanell, Arbeitsinspektorat Innsbruck, und Ing. Hubert Vallazza, Sicherheitsfachkraft der LFU Innsbruck, bei der Begehung des GeiWi-Turms.

Rektor Manfried Gantner erklärt: „Auf unsere Initiative wurden sämtliche unserer Gebäude besichtigt und analysiert. Es wurden Experten eingebunden, Gutachten erstellt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Universität weist zudem seit 1998 auf den Handlungsbedarf im GEIWI-Turm hin. Mehr können wir als verantwortungsbewusster Mieter mit einem gedeckelten Budget nicht leisten.“

 

Mit der Einführung des Universitätsgesetzes 2002 wurde die LFU Innsbruck zu einem Mieter von rund 190.000 Quadratmetern Nutzfläche verteilt auf insgesamt 76 Gebäude mit Anmietungen. Die Objekte befinden sich großteils im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG): „Wir sind unserer Verpflichtung, auf Mängel hinzuweisen, nachgekommen und können dies auch dokumentieren. Die BIG ist jetzt unser Ansprechpartner und wir müssen gemeinsam eine Lösung im Interesse und zur Erhöhung der Sicherheit von MitarbeiterInnen und Studierenden erarbeiten“, versichert Gantner.

 

Arbeitsinspektor Dr. Robert Christanell ist mit der Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten und Betroffenen zufrieden: „Die Zusammenarbeit mit der Universität ist sehr gut. Die Maßnahmen, die derzeit gesetzt werden, sind notwendig und richtig.“ Er bittet MitarbeiterInnen und Studierende im GEIWI-Turm um Verständnis: „Alle unsere Aktivitäten haben das Ziel, die Sicherheit im GEIWI-Turm zu erhöhen.“

 

Bis zum 1.1.2004 waren die Bestimmungen des Bundesbedienstetenschutzgesetzes (B-BSG) für die Universitäten anwendbar.  Mit dem UG 2002 gilt nun das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für die Universitäten: „Der Bund hat es sich bei der Ausgliederung der Universitäten leicht gemacht. An sich hat der Bund im Universitätsgesetz eine lange Übergangsfrist für die Umsetzung der für die Privatwirtschaft geltenden ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen bis 2013 festgeschrieben“, berichtet Gantner. Allerdings müssen in schwerwiegenden Fällen bereits früher bauliche Maßnahmen gesetzt werden: „Die Rektoren sind nun für diese zum Teil sanierungsbedürftigen bis desolaten Gebäude voll verantwortlich und haftbar, ohne dass sie die Mittel erhalten hätten, um sie zu sanieren“ so Gantner weiter: „Wir wollen die Verantwortung gerne übernehmen, aber zuvor sollten die Gebäude saniert und den aktuellen Sicherheitsstandards  entsprechen. Es liegt nun in der Aufgabe des Eigentümers die vielfach von der Universität aufgezeigten Mängel zu beseitigen“, fordert Gantner: „Im Hinblick auf die mögliche Gefahr von Leib und Leben hat für das Rektorat die Beseitigung der vorliegenden Mängel oberste Priorität.“

 

Gestern wurde auf Initiative der LFU Innsbruck in der Rektorenkonferenz eine Resolution verabschiedet: Bis zur Umsetzung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen im Jahr 2013 sollten die Bestimmungen des Bundesbedienstetenschutzgesetzes wieder vollinhaltlich ihre Anwendung finden.

 

Für die insgesamt 250 betroffenen Lehrveranstaltungen vom GEIWI-Turm wurden bereits neue Räumlichkeiten gefunden. Der Großteil konnte intern umgebucht werden. Zusätzlich wird für die Erziehungswissenschaften das Metropol genutzt und ein Container wird am GEIWI-Forum errichtet: „Die derzeitigen Umbuchungen und baulichen Maßnahmen müssen für eine Erhöhung der Sicherheitsstandards von allen in Kauf genommen werden“, unterstreicht HR Dr. Martin Wieser, Vizerektor für Personal und Infrastruktur. Die erforderlichen Baumaßnahmen wurden bereits im Sommer angekündigt. Die derzeitige Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist mit den Betriebsräten für das nicht-wissenschaftliche und das wissenschaftliche Personal akkordiert. MitarbeiterInnen und Studierende wurden bereits informiert.