Uni Innsbruck definiert Auswahlverfahren

„Derzeit sind die Studierendenzahlen in allen vier vom EUGH-Urteil betroffenen Fächern, Biologie, Pharmazie, Psychologie und Betriebswirtschaft im grünen Bereich. Lediglich in der Studienrichtung Psychologie sind Engpässe zu befürchten“, stellt Vizerektorin Eva Bänninger-Huber fest.
Studierende
Studierende

Für den Fall, dass es gegen Ende der Zulassungsfrist am 15. Oktober zu einem unerwarteten Anstieg der Studierendenzahlen in den vier Disziplinen kommt, hat die LFU Innsbruck bereits Auswahlverfahren vorbereitet.

An der LFU Innsbruck hat es keine Zugangsbeschränkungen gegeben. Die Zulassungsfrist wurde frühzeitig auf 1. August 2005 und somit nach der Bekanntgabe des EUGH-Urteils und der damit verbundenen Öffnung aller Studienrichtungen für deutsche Studierende verschoben: „Alle Studierenden wurden seither zum Studium zugelassen und jeder hat einen Studienplatz erhalten“, erklärt Rektor Manfried Gantner.

Nach derzeitigem Stand sind keine Auswahlverfahren in den betroffenen Studienrichtungen notwendig. So hat das Rektorat die Zugangsbeschränkungen für die SOWI mit 695 Studierenden festgelegt: „Mit heutigem Datum – also zwei Wochen vor Studienbeginn - wurden bisher 592 Studierende zum Studium zugelassen und davon haben erst 496 ihren Studienbeitrag gezahlt“, bestätigt Mag. Stefan Hlavac, Leiter der Studienabteilung. Im Vorjahr verzeichnete die SOWI insgesamt „nur“ 632 neue Studierende. In der Biologie sind Kapazitätsbeschränkungen von 140, in der Pharmazie von 70 und in der Psychologie von 240 Studierenden vorgesehen. Im Sommer sind allerdings viel mehr Anträge von deutschen Studierenden auf Zulassung zum Studium eingelangt, als sich nun tatsächlich an der LFU Innsbruck eingeschrieben haben: „Es ist daher noch zu früh, um Entwarnung zu geben. Wir müssen abwarten, ob diese Studierende noch nach Innsbruck kommen werden“, warnt Hlavac. In der Psychologie wurde die Marke von 240 Erstsemestrigen ohnehin bereits geringfügig überschritten.

Daher hat die LFU Innsbruck intensiv und unter enormen Zeitdruck an einem Auswahlverfahren für diese vier Studienrichtungen gearbeitet. Die Eckpunkte der Auswahlverfahren sind:

  • Sie werden auf ein Semester beschränkt.
  • Sie setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen und Prüfungen zusammen.
  • Alle Prüfungen werden in schriftlicher Form durchgeführt und werden ab November angeboten.
  • Alle Prüfungen sind Teil des Studiums und können bei einem Studienwechsel angerechnet werden.
  • Für alle Prüfungen werden Punkte vergeben. Aufgrund der erreichten Punktzahl wird im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Ranking erstellt.

Diese Verordnung des Rektorats gibt den Rahmen für die Auswahlverfahren vor. Der Verordnungsentwurf wurde dem Senat vorgelegt. Die Beschlussfassung im Universitätsrat ist für den 28. September geplant.

„Wenn die Verordnung vom Universitätsrat verabschiedet wird, werden wir die Studierenden breit und umfassend über die Details der Auswahlverfahren informieren“, versichert VR Bänninger-Huber. Es wird ein Informationsschreiben an die betroffenen Studierenden via Mail vorbereitet und die Österreichische Hochschülerschaft wird ebenfalls über die Auswahlverfahren in der Erstsemestrigenberatung informieren.

Derzeit besteht allerdings kein Grund zur Besorgnis: „Wir werden bis zum Ende der Nachinskription am 1. Dezember die Studierendenzahlen genau beobachten. Wenn die Kapazitätsgrenzen nicht oder nur geringfügig wie derzeit in der Studienrichtung Psychologie überschritten werden, wird es keine Auswahlverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck geben“, hofft Rektor Gantner.