Arbeiten und studieren ohne Barrieren

Zu einer Informationsveranstaltung für Dienstnehmer und Studierende mit Behinderung luden die Behindertenbeauftragten und die Behindertenvertrauenspersonen der Uni am Mittwoch. Gebhard Hammer vom Bundessozialamt gab dabei über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene Auskunft. Zum Thema „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ sprach Mag. Paso Zengin vom Verein „Selbstbestimmt Leben“.
Die Behindertenbeauftragten und –vertrauenspersonen: v.l.: Mag. Partizia Egger, Mag.  …
Die Behindertenbeauftragten und –vertrauenspersonen: v.l.: Mag. Partizia Egger, Mag. Harald Stauber, Vladimir Vastic und Mag. Linda Götzendorfer
Eine Behinderung zu haben, bedeutet heute nicht mehr Hilflosigkeit. Das war den Besuchern der Veranstaltung bald klar. Für Dienstnehmer und Studierende mit Behinderung gibt es zahlreiche Hilfen für den Alltag an unserer Alma Mater. „Unsere Veranstaltung soll zeigen, welche Möglichkeiten der Hilfe und Förderung betroffene Studierende und Dienstnehmer an der Uni haben“, lud Behindertenbeauftragte Mag. Patrizia Egger ein, sich zu informieren.

„Förderungen sollen Menschen mit Behinderung ein normales Arbeiten ermöglichen“, erklärt Gebhard Hammer von der Landesstelle Tirol des Bundessozialamts. Er ist für die Förderungen betrieblicher Art in Tirol zuständig. „Die gesetzliche Grundlage ist das Behinderten-Einstellungs-Gesetz“. Jeder Betrieb muss pro 25 Dienstnehmer einen Dienstnehmer mit Behinderung einstellen. Andernfalls muss eine Ausgleichstaxe in einen Fond gezahlt werden, aus dem dann wieder Förderungen gewährt werden.

„Die Förderungen werden vor allem für die Adaptierung des Arbeitsplatzes gewährt“, weiß Gebhard Hammer aus Erfahrung. Es gibt aber auch eine Integrationshilfe, wenn Arbeit suchende Menschen mit Behinderung eingestellt werden. „Je nach Grad der Behinderung – ermittelt über die Pflegestufe - gibt es seit kurzem auch die so genannte persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“, erklärt Mag. Paso Zengin vom Verein „Selbstbestimmt Leben“. Diese reicht von Hilfe beim Erreichen des Arbeitsplatzes über Hilfe beim Essen bis hin zur Körperpflege. Ab Pflegestufe 5 kann diese Hilfe in Anspruch genommen werden, in Ausnahmefällen auch schon bei Stufe 3 oder 4. Vermittelt wird die Assistenz vom Verein, die Bezahlung erfolgt über das Bundessozialamt. „Ich nutze diese Möglichkeit seit kurzer Zeit. Sie ist eine große Erleichterung für mich und eröffnet neue Möglichkeiten in der Arbeit“, erzählt Mag. Patrizia Egger, die selbst auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Die persönliche Assistenz können sowohl Dienstnehmer als auch Studierende mit Behinderung in Anspruch nehmen. Studierende haben seit Anfang des Jahres auch noch die Möglichkeit, Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. „Je nach Mehraufwendungen kann diese 200 bis 800 Euro im Monat betragen“, erklärt Gebhard Hammer.

„Wir helfen Betroffenen gerne weiter“ laden die Behindertenbeauftragten und Behindertenvertrauenspersonen der Uni ein, sich zu informieren und helfen zu lassen. (sfr)