Ausschreibung von Vorziehprofessuren

Das Wissenschaftsministerium hat vor kurzem die zweite Ausschreibung zur Bewerbung um die Finanzierung von sogenannten Vorziehprofessuren bekannt gemacht. Anträge für die zeitlich befristeten Professuren können die Universitäten bis Ende November beim Ministerium einreichen.
Hauptgebäude der Universität Innsbruck
Hauptgebäude der Universität Innsbruck
Zusätzlich zum regulären Budget stellt das Ministerium für die Vorziehprofessuren weitere € 10,9 Millionen zur Verfügung, die nach der ersten Ausschreibung nicht ausgeschöpft wurden. Auf Antrag der Universität und nach Empfehlung durch den Rat für Forschung und Technologieentwicklung werden die zeitlich befristeten Vertragsprofessuren auf längstens drei Jahre genehmigt. Für die Folgefinanzierung sind die Universitäten selbst verantwortlich. Die Vorziehprofessuren wurden nach Beschluss des neuen Dienstrechts durch Ministerin Elisabeth Gehrer angekündigt und im letzten Jahr erstmals ausgeschrieben. Das Ziel der Maßnahme ist die Förderung von international konkurrenzfähigen Forschungs- und Lehrkompetenzen und der Ausbau von Schwerpunktbildungen und Profilentwicklungen an den Universitäten.

In der ersten Tranche wurden Ende 2002 von 145 Anträgen der österreichischen Universitäten insgesamt 45 Vorziehprofessuren genehmigt. An der Universität Innsbruck wurden eine Vorziehprofessur für Kulturbeziehungen und Kulturkontakte zwischen den Kulturen des Alten Orients und des mediterannen Raums sowie eine weitere Professur für Literaturkritik, Literaturvermittlung und Medien / Angewandte Literaturwissenschaft bewilligt. An der neuen Medizinischen Universität Innsbruck werden ebenfalls zwei Vorziehprofessuren eingerichtet: Eine für Genetische Epidemiologie und eine weitere für Neuropharmakologie.

Kriterien für die Bewertung der Anträge sind die Stärkung des fachlichen Bereichs, der Bedarf im Lehrbetrieb, der Aufbau neuer Forschungsfelder, internationale und/oder fachüberschreitende Kooperationen, der Nachweis von eingeworbenen Drittmittel und Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Universitäten müssen die Anträge bis Ende November einreichen, die Entscheidungen werden dann im Februar 2004 bekannt gegeben. (cf)