Info zur Ausschreibung von Assistentenstellen

Anfang August ist die Verlautbarung der "Dienstrechts-Novelle 2001 - Universitäten" zu erwarten, mit der einschneidende Änderungen des Universitätslehrer-Dienstrechts verbunden sind. Für Instituts-/Klinikvorstände wird es ab sofort dringend notwendig sein, InteressentInnen, welche sich auf eine derzeit laufende Ausschreibung (nach altem Recht) bewerben, über die neuen Voraussetzung zu informieren.
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Nach dem 30. 9. 2001 können BewerberInnen, die nicht ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Doktoratsstudium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Doktorat gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung bzw. Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs als Facharzt als Voraussetzung mitbringen, nur mehr als "wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung)" auf vier Jahre aufgenommen werden. Die Voraussetzung für die Aufnahme als "wissenschaftlicher Mitarbeiter" ist das für seine Verwendung in Betracht kommende abgeschlossene Mag.- oder Dipl.-Studium bzw. ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland bzw. ein abgeschlossenes Medizinstudium. Nach der Verlautbarung des Gesetzes sind diese Stellen dann auch so auszuschreiben: "die Stelle einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters/in am Institut/Klinik ... zu besetzen".

In aller Regel sind freiwerdende Stellen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern zu besetzen. In dringenden Fällen kann künftig auch eine Assistentenstelle mit den obgenannten Voraussetzungen (Doktorat/Facharzt) ausgeschrieben werden; dafür ist das Einvernehmen mit dem Rektor herzustellen.