Neuerungen beim Studienbeginn

Der österreichische Nationalrat hat Anfang März das Universitätsgesetz (UG) novelliert. Zwei große Neuerungen kommen so auf angehende Studierende zu:Sie müssen sich schon vor der eigentlichen Zulassung für ihr gewünschtes Studium anmelden und im ersten Semester eine neu gestaltete Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolvieren.
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Auf angehende Studierende kommen einige Änderungen zu.

Alle, die ein Bachelor-, Master-, oder Diplomstudium in Österreich aufnehmen wollen, müssen sich ab dem kommenden Semester für das gewünschte Studium voranmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online, an der Universität Innsbruck ist das für das kommende Wintersemester vom 1. Juli bis zum 31. August möglich. Voranmeldungen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht angenommen und Studien, für die andere Zugangs-Voraussetzungen gelten, sind ausgenommen: Für das Bachelorstudium Psychologie gibt es schon länger eine Aufnahmeprüfung und an Sport-Studien Interessierte müssen eine Ergänzungsprüfung bestehen.

Auch, wer schon in Innsbruck studiert und ein zweites Studium aufnehmen will, nach einem bestandenen Bachelor-Studium in ein Master-Studium wechseln will oder von einer anderen Universität nach Innsbruck kommt, muss sich für das entsprechende Studium voranmelden. Die Voranmeldungs-Bestätigung muss dann bei der eigentlichen Zulassung zum Studium vorgezeigt werden.

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Eine weitere Neuerung betrifft die Bachelor- und Diplomstudien: Studierende, die im kommenden Wintersemester erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium zugelassen sind, müssen im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) absolvieren. Die STEOP verschafft der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl. „Im Rahmen der STEOP sind, abhängig vom gewählten Studium, eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungsprüfungen positiv zu absolvieren, die jeweils zweimal wiederholt werden dürfen“, erläutert Christina Raab vom Vizerektorat für Lehre und Studierende.

Erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser Prüfungen kann weiterstudiert werden. „Deshalb werden die Studien nach Maßgabe der Möglichkeiten auch so gestaltet, dass Studierende selbst bei einer Wiederholung der STEOP-Lehrveranstaltungsprüfungen ohne Verzögerung in das zweite Semester starten können“, sagt Christina Raab. „Wer die STEOP aber nach insgesamt drei Prüfungsantritten nicht besteht, ist für das jeweilige Studium in Innsbruck gesperrt.“