Kopf der Woche: Dr. Richard Bartl

Ein Beispiel herausragender Studienleistungen: Dr. Richard Bartl absolvierte sein Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften nicht nur mit ausgezeichnetem Studienerfolg, sondern mit insgesamt sechs Semestern auch weit unter der Mindeststudiendauer von 12 Semestern.
Kopf der Woche: Dr. Richard Bartl
Kopf der Woche: Dr. Richard Bartl

Mit Beharrlichkeit und eisernem Willen verfolgte Dr. Bartl sein Studium: „Im Sommersemester 2003 begann ich mein Diplomstudium Jus, fünf Semester später, im Sommer 2005, habe ich mit dem Magistertitel abgeschlossen. Ein weiteres Semester später hatte ich meine Dissertation fertig.“

 

Eine Familie, ein Job und vier Studienrichtungen

 

Mit einer Gesamtstudiendauer von sechs Semestern hat der Oberländer die Mindestdauer von zwölf Semestern (acht Semester für das Diplom- und vier Semester für das Doktoratsstudium) deutlich unterschritten. Umso eindrucksvoller, da Dr. Bartl nicht nur Vater von drei Kindern ist, sondern das Studium neben seiner beruflichen Laufbahn absolvierte. „Ein Studium mit Familie und Beruf zu vereinbaren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen setzt neben dem nötigen Fleiß und Interesse schon ein gewisses Maß an Beharrlichkeit und Konsequenz voraus. Ein gutes Zeitmanagement ist wichtig“, so der frisch gebackene Doktor und legt noch nach: „Außerdem studiere ich noch Pädagogik, Wirtschaftsrecht und Politikwissenschaft. Pädagogik und Wirtschaftsrecht möchte ich in den kommenden zwei bis drei Semestern, Politikwissenschaft in voraussichtlich vier Semestern abschließen.“

 

Blick über den Tellerrand

 

Interdisziplinarität ist mehr als nur ein Schlagwort für Dr. Bartl: „Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften an der LFU mit großem Interesse verfolgt. Meine weiteren Studien sollen dieses Wissen ergänzen und eine interdisziplinäre Denkweise verfolgen. Ich studiere nicht um des Studierens oder der Titel Willen. Ich bin vielseitig interessiert und möchte die sich bietenden Möglichkeiten nutzen, solange sich alles unter einen Hut bringen lässt. Auf keinen Fall darf aber meine Familie zu kurz kommen“.

 

Zur Person:

 

Dr. Richard Bartl, Jahrgang 1966, besuchte Volks-, Haupt- und Handelsschule in Imst, als Landesbediensteter absolvierte er die B-Matura. Nach erfolgreich abgelegter Studienberechtigungsprüfung begann er im April 2003 sein Jus-Studium. In seiner im Sommer 2005 eingereichten Diplomarbeit „Bewertung der Psychischen Gesundheitsschädigung im Strafrecht“ untersuchte Dr. Bartl vor allem die strafrechtliche Relevanz der Auswirkungen psychischen Gesundheitsschädigungen in Folge von vorangegangenen Strafdelikten wie Körperverletzungen, Vergewaltigungen etc. In seiner Dissertation („Ausgewählte Problemstellungen des Österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts de lege lata – de lege ferenda“) analysierte Dr. Bartl die Novelle 2006 zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Nicht nur der weite Themenkreis der Saisonniers wird dabei kritisch unter die Lupe genommen, sondern auch die Sprachkenntnisnachweispflicht. Sein Doktoratsstudium bestand Dr. Bartl „mit ausgezeichnetem Erfolg“.

 

Seit Anfang des Jahres arbeitet Dr. Bartl im Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) des Landes. Dr. Bartl ist verheiratet und Vater von drei Kindern im Alter von 7, 8 und 10 Jahren.