Einhaltung der Parkplatzordnung verschärft

Das Vizerektorat für Infrastruktur ist um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie um eine Optimierung der Parkraumorganisation auf dem Universitätsgelände bemüht. Aus diesem Grund müssen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Campus Innrain und am Campus Technik künftig kostenpflichtig abgeschleppt werden
Symbolbild Abschleppen
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge müssen aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden. (Foto: pixelio.de/Gabi Schoenemann

Gemäß Parkordnung der Universität Innsbruck ist das Parken auf Flächen, die nicht als Parkflächen ausgewiesen sind, Parken ohne Berechtigung, Dauerparken und das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen untersagt und wird mit Besitzstörungsklage geahndet beziehungsweise – wenn erforderlich – das betreffende Kraftfahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. (§ 3 Abs. 4). Vergangene Woche mussten einige Fahrzeuge aus Feuerwehrzonen, Fluchtwegebereichen sowie von Behindertenparkplätzen abgeschleppt werden.

„Ich bitte um Verständnis, dass wir die Einhaltung der Parkordnung verschärft kontrollieren und gegebenenfalls Verstöße mit Abschleppung und Besitzstörungsklagen ahnden müssen“, sagt Vizerektor Arnold Klotz. „Das Parken in Feuerwehr und Fluchtwegebereichen gefährdet unser aller Sicherheit“, betont er weiter. Da es aufgrund von Falsch- und Fremdparkern darüber hinaus immer wieder zu Parkplatznot komme, müsse man Maßnahmen setzen, um den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin die zugesagten Parkflächen zur Verfügung stellen zu können. – Das Vizerektorat für Infrastruktur hat alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorab über die Sachlage informiert.

Besitzer bereits abgeschleppter Fahrzeuge können sich bei der Firma Schlepp & Berge GmbH unter folgenden Kontaktdaten melden:

St. Bartlmä 1a
6020 Innsbruck
Tel: +43 (0) 512 5 77 0 99 (von 00:00 - 24:00 Uhr)
Office@schlepp-berge.at

(Eva Fessler)