Berggebiete im Fokus

Umweltrechtsexperten aus ganz Europa trafen sich am 27. und 28. April 2010 in Innsbruck bei einem Symposium, das vom Generalsekretariat der Alpenkonvention und dem Institut für Europarecht und Völkerrecht organisiert wurde. Im Mittelpunkt stand der Schutz von Berggebieten, nicht nur jener der Alpen, sondern auch jener der Karpaten, der Pyrenäen oder des Balkans.
v.l.n.r.: Fink, Bogataj, Galle, Onida, Schroeder (Foto: Ehlotzky)
v.l.n.r.: Matthias Fink, Tanja Bogataj, Ewald Galle, Marco Onida, Werner Schroeder (Foto: Ehlotzky)

Im Rahmen des Symposiums „Environmental Protection and Mountains – Is environmental law adapted to the challenges faced by mountain areas?“ behandelten neben Vertretern des Generalsekretariats der Alpenkonvention (Dott. Marco Onida, Dr. Patricia Quillacq) auch Rechtsexperten der Universität Innsbruck die Alpenkonvention und ihre Anwendung in Österreich, dies unter den Blickwinkeln „Verkehr“ (Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder), „Wasser“ (Univ.-Prof. Dr. Karl Weber) und „Schutzgebiete“ (Dr. Sebastian Schmid).

 

Nach dem Vorbild der Alpenkonvention und unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) entstand in den letzten Jahren auch eine Konvention zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten, die seit dem Jahr 2006 in Kraft ist. Von der praktischen Arbeit mit der Karpatenkonvention berichtete Dr. Pier Carlo Sandei (Interim-Sekretariat UNEP, Wien). Ein ähnliches Modell wird auch für den Balkan oder die Pyrenäen diskutiert, worauf Dr. Tanja Bogataj (Slowenische Präsidentschaft der Alpenkonvention, Ljubljana) und Univ.-Prof. Dr. Augustin Garcia Ureta (Bilbao) eingingen.

 

International anerkannte Umweltrechtsexperten wie Univ.-Prof. Dr. Astrid Epiney (Fribourg), Univ.-Prof. Dr. Ludwig Krämer (Brüssel), Dr. Elisa Morgera (Edinburgh) und Univ.-Prof. Dr. Gerd Winter (Bremen) banden das spezifische Thema „Berggebiete“ in den größeren Zusammenhang des internationalen und europäischen Umweltrechtes ein. Im Mittelpunkt standen dabei wirtschaftliche und soziale Auswirkungen des Alpenschutzes, Anliegen der Bürgerbeteiligung sowie Divergenzen mit den europäischen Grundfreiheiten. Weitere Schwerpunkte der Tagung waren historisch bedingte Unterschiede im nationalen Berggebietsschutz (Dr. Cristina Joanaz de Melo, Florenz), Aspekte der Raumplanung (Mag. Borut Šantej, Ljubljana) und die Verwendung von Helikoptern und anderen motorisierten Fahrzeugen im Alpenraum (Mag. Jennifer Heuck, Fribourg, und MMag. Liliana Dagostin, Innsbruck).

 

Innsbruck als Stadt im Herzen der Alpen und Sitz des Generalsekretariats der Alpenkonvention wurde nicht ohne Grund als Tagungsort gewählt. Gerade für Tirol als Teil der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ist grenzüberschreitende Kooperation von besonderer Bedeutung, wie Mag. Matthias Fink (Büro der Europaregion, Bozen) in seiner Begrüßung ausführte. Gerade die Alpenkonvention stellt dabei ein essentielles Schlüsselelement für diese Zusammenarbeit dar. Umso wichtiger ist es daher, so Dr. Ewald Galle (Lebensministerium, Wien), dass die Alpenkonvention auch in der Praxis entsprechend angewandt und genutzt wird. Vielleicht konnte das Symposium, das auf reges Interesse stieß, einen Teil dazu beitragen.

 

Grenzüberschreitender Schutz des Alpenraums

 

Für den Alpenraum ist die Alpenkonvention als verbindliches völkerrechtliches Vertragswerk von grundlegender Bedeutung. Sie enthält allgemeine Ziele für eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums. Acht Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und die EU sind Vertragsparteien der Alpenkonvention. Darüber hinaus normieren acht verbindliche Protokolle zu den Themen „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“, „Berglandwirtschaft“, „Naturschutz und Landschaftspflege“, „Bergwald“, „Tourismus“, „Bodenschutz“, „Energie“ und „Verkehr“ konkrete Rechtspflichten für alle Vertragsparteien. Zu den Themen „Klimawandel“ und „Bevölkerung und Kultur“ wurden Deklarationen sowie ein Aktionsplan verabschiedet. Ergänzt wird die praktische Arbeit der Alpenkonvention durch informelle Initiativen wie beispielsweise die Projekte „Bergsteigerdörfer“, „Alpenstadt des Jahres“ oder das „Netzwerk Alpiner Schutzgebiete“.

 

Entscheidend für die Wirkung der Alpenkonvention ist, dass diese von allen innerstaatlichen Behörden und Gerichten direkt, d.h. wie ein innerstaatliches Gesetz, anzuwenden ist. Auf diese Weise gewährleistet die Alpenkonvention einen bereichsübergreifenden und grenzüberschreitenden Schutz des Alpenraumes.

 

(ip)

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