Gastkommentar: Prof. Johannes Michael Rainer: Lösungsansätze in der aktuellen Unidebatte

Der Vorsitzendende des Universitätsrates der Uni Innsbruck nimmt Stellung zu Rankings, Studierendenzustrom und Bologna-Prozess.
o.Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer, Vorsitzender des Universitätsrates
o.Univ.-Prof. DDr. Johannes Michael Rainer, Vorsitzender des Universitätsrates

Lösungsansätze in der aktuellen Unidebatte

 

Seit mehr als einer Woche sind Österreichs Universitäten teilbesetzt, darunter das symbolträchtige Audimax der Universität Wien. Während die Studierenden den Kampf um den freien Hochschulzugang aufgenommen haben, und angesichts der nicht zu leugnenden Anstürme auf bestimmte Fächer eine wesentliche Verbesserung der Finanzierung der Universitäten fordern und sich vehement gegen die Wiedereinführung von Studiengebühren aussprechen, weist BM darauf hin, dass er sehr wohl die Misere im Gefolge des enorm gesteigerten Interesses an unseren Hochschulen vorhergesehen habe und eben deshalb auf Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen beharrt habe. Mit besonderer Vehemenz wenden sich die Studierenden gegen die Reform der Studien, dem sogenannten Bologna Prozess, der aber von Hahn grundsätzlich befürwortet wird. Den Minister trifft auch eine allgemeine Häme, weil die vermeintlichen erstklassischen österreichischen Universitäten in den internationalen Rankings weit abgeschlagen platziert sind. Der Beitrag soll helfen, die Dinge in das richtige Lot zu rücken und wird dort zu folgenden Problemen Stellung nehmen:

  • Ranking
  • Studierendenzustrom, Studienbeschränkung/freier Hochschulzugang
  • Bologna Prozess

 

1. Die sogenannten Rankings, zuletzt das Ranking der Times High Education Supplement sowie das Shanghai Ranking sind in keinster Weise für die Universitäten als solche aussagekräftig. Sie sind uneingeschränkt auf das Modell der anglo-amerikanischen Eliteuniversitäten ausgerichtet, die allesamt auf der Grundlage von Zugangsbeschränkungen und zum Teil extrem hohen Studiengebühren ihre Erfolge erzielen können. Weite Teile geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen sind dabei grundlegend benachteiligt, da nur die wissenschaftlichen Beiträge in englischer Sprache berücksichtigt werden. Noch so hervorragende Beiträge in deutscher Sprache zum österreichischen Recht, zu deutscher Literatur, zur europäischen Politik oder zur Philosophie sind somit völlig irrelevant, während der Beitrag eines englischsprachigen Kollegen zur englischen Literatur in einer österreichischen Zeitschrift gleich doppelt zählen würde: Alles in allem eine Absurdität. Hier bedarf es einer alsbaldigen intensiven Gegensteuerung durch Entwicklung von Rankings der deutschsprachigen Länder, sowie auf europäischer Ebene unter Beobachtung ganz anderer Parameter als die der angelsächsischen Wissenschaftswelt. Man wird auch den Verdacht nicht beiseite schieben können, dass die Rankings nicht zuletzt eine Art von modernem Kulturkolonialismus darstellen, insbesondere um den elitären Nachwuchs weltweit an die großen amerikanischen und britischen Universitäten zu lenken – und dies gegen horrible Studiengebühren.

 

2. Bei der Frage nach dem freien Hochschulzugang vs Studienbeschränkungen fällt es schwer der einen oder anderen Position beizutreten. Grundsätzlich ist die Bildung zusammen mit der berufsorientierten Ausbildung ein enormer Wert per se, dem in postindustriellen Gesellschaften eine zentrale Position zur Sicherung des sozialen Friedens und allgemeinen Wohlstands zukommt. D.h. je höher das Bildungsniveau einer Gesellschaft sein wird, umso sicherer wird sie zukünftige Herausforderungen bewältigen können. Jedenfalls erscheint es für eine Gesellschaft wertvoller und à la longue auch ökonomisch rentabler zu sein, den Studierenden aller Fachrichtungen im Rahmen ihrer Studien auch allgemeine Grundlagenfächer wie Philosophie, Geschichte, Soziologie, Politikwissenschaften, Philologien beginnend mit der Klassischen, Sprach-, Literatur- oder Religionswissenschaften  nahezubringen und sie so zu gebildeten und verantwortungsbewussten Staatsbürgern reifen zu lassen. Andererseits gibt es Studien, die auf nicht unbeschränkt vermehrbare „Laborplätze“ angewiesen sind. In diesem Zusammenhang muss eine allgemeine Diskussion über den gesamten Sektor der Hochschulbildung geführt werden, Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen. Dabei sollte eine grundsätzliche Flexibilität und damit Durchlässigkeit unter allen Trägern des tertiären Sektors angestrebt werden, die ausschließlich berufsorientierte Ausbildung, vor allem im Rahmen von Bachelor Studien, könnte in weit stärkerem Ausmaße an den Fachhochschulen angesiedelt werden, um umso mehr allen denjenigen, die neben der Ausbildung der Bildung verpflichtet bleiben wollen den freien Zugang an den Universitäten zu ermöglichen. So könnten z.B. manche der praxisorientierten wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Bachelorstudien in Zukunft den Fachhochschulen zugeordnet sein, während der gebildete Volljurist und Ökonom weiterhin die Universität besuchen sollte. Im Übrigen ließe sich gerade an den Universitäten  die von den Studierenden zu Unrecht gescholtene, von BM Hahn aber vernünftigerweise bei der Reform des UG im Juli 2009 eingeführte Eingangsphase unter Verbindung von Allgemeinem und Speziellem zu einer klugen, weiterführenden und auf das Studium anrechenbare Einführung gestalten. Freilich der Ansturm an Österreichs Universitäten hat in einigen Fächern eine außergewöhnliche Brisanz erhalten durch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an deutschen Studierenden. Diese sind mir an und für sich hoch willkommen, Universitäten sollen und müssen internationale Bildungsstätten sein (hier tatsächlich vorbildlich die renommierten amerikanischen Universitäten), doch in diesem Falle fehlt es an institutioneller Reziprozität auf Grund des deutschen Numerus Clausus (den ich entschieden ablehne) und des deutschen Bewerbungsmodus, in welchem österreichische Studierende nicht berücksichtigt werden und somit im Gegensatz zu ihren deutschen Kommilitonen benachteiligt sind. Hier liegt es nahe, dass Bildungspolitiker wie Unileitungen mit den deutschen Verantwortlichen verhandeln müssen, um Gleichbehandlung aller Studierenden  herzustellen.

 

3.Schließlich der Bologna Prozess  und der europäische Hochschulraum: Hier ist den Studierenden jedenfalls Recht zu geben, dass die Umsetzung desselben in einer Katastrophe geendet ist. Eine ungesunde Verschulung und eine totale Überfrachtung der Studien waren und sind die unbehagliche und für alle greifbare Folge. Da diese Gestaltung einer im Grundgedanken positiven Idee  an den Universitäten erfolgte, sind diese aufgerufen, unverzüglich einen Änderungsprozess einzuleiten. Dabei sollten insbesondere Wahlpflichtfächer den allzu straffen Kanon der Pflichtfächer (Modulares System) ersetzen, auf die Vor- und Nachbereitungszeiten der Studierenden Bedacht genommen werden und die  Wiedereinführung gesamtösterreichischer Studienkommissionen angedacht werden, damit zumindest der Austausch der Studierenden innerhalb Österreichs ungestört funktionieren kann (was derzeit groteskerweise in weit geringerem Ausmaße möglich ist als in Zeiten „vor Bologna“). BM Hahn hat diesbezüglich in der bereits genannten Reform 2009 eine entscheidende und bemerkenswerte Prämisse verankert, und zwar die Internationalisierung der Curricula, die jedenfalls so zu gestalten sind, dass alle Studierenden während der regulären Studienzeit zumindest 1 Semester an einer ausländischen Universität verbringen können.

In dieser Phase erscheint ein allgemeiner Bildungsdialog wie er von BM Hahn vorgeschlagen wurde, äußerst Ziel führend zu sein. Alle Beteiligten, der Bundesminister,  das Bundesministerium, die Unileitungen, Lehrende sowie Studierende sind aufgefordert, konkrete konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, ich wünschte mir diese vor allem in den drei hier aufgezeigten Punkten. Dabei  wird eine ehrliche Diskussion über die „Ausfinanzierung“ der Universitäten geführt werden müssen, die angekündigten 34 Millionen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Freilich mit der der Verbreitung von Plattitüden oder gar Unwahrheiten, wie dies im Beitrag von Robert Pfalle am 30.10. geschehen ist, wird man nicht vorankommen. Dort wird suggeriert, die Uniräte seien Handlanger des Ministeriums, da sie von diesem bestellt werden. Das stimmt nicht, da der Bundesminister vorläufig nur 50% der Räte benennen darf, die übrigen werden von den Senaten der Universität nominiert, zusammen wählen sie ein weiteres Mitglied. Alle sieben Mitglieder des Unirates der Universität Innsbruck fühlen sich ausschließlich dem Wohle ihrer Universität verpflichtet und widmen derselben einen erheblichen Teil ihrer Schaffenskraft.  Weiters wird der Vorwurf erhoben, die Uniräte hätten gegen die Universitäten das Bologna System eingeführt, was ebenfalls nicht stimmt, da die Uniräte diesbezüglich eine sehr begrenzte Kompetenz  haben und etwa der Unirat Innsbruck stets mit Vehemenz auf die Schwächen der Umsetzung hingewiesen hat.

 

 

J. Michael Rainer
Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Innsbruck