Horizon 2020 startet

Das neue EU-Rahmenprogramm „Horizon 2020“ stellt in den nächsten sieben Jahren europaweit rund 80 Milliarden Euro für Forschungsprojekte zur Verfügung. In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von FFG und den Innsbrucker Unis haben sich Forscherinne und Forscher über das Programm informiert.
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Das neue EU-Rahmenprogramm „Horizon 2020“

Rund 130 TeilnehmerInnen nutzten Ende Januar die Möglichkeit, sich in der Aula der Universität über die neuen Richtlinien und Finanzierungsmöglichkeiten von wissenschaftlichen Forschungsprojekten innerhalb des EU-Rahmenprogrammes „Horizon 2020“ zu informieren. „Schon in den Vorgängerprogrammen kam in Tirol die überwiegende Beteiligung aus dem akademischen Bereich. Das Interesse an dem neuen Programm spiegelt daher auch schon bisherige Erfahrungen der WissenschafterInnen mit den vorhergehenden Förderprogrammen wider. Durch das neue Förderprogramm Horizon 2020 kommen einige Neuerungen auf die ForscherInnen hinzu“, sagte. Dr. Wolfram Rieneck, vom Servicecenter Forschung der Medizinischen Universität Innsbruck, der vom Interesse und Feedback der TeilnehmerInnen an der Informationsveranstaltung beeindruckt ist.
Formal aufgebaut ist das Programm Horizon 2020 in vier Säulen, von denen für die universitäre (Grundlagen-)Forschung vor allem die Säulen „Excellent Science“ und „Societal Challenges“ besonders interessant sind. Konkret Beispiele sind:
Im Rahmen der „Marie Sklodovska Curie Actions“ (Teil der ersten Säule „Excellent Science”) können beispielsweise junge PostDocs einen zweijährigen Auslandsaufenthalt in jedem Land der Welt absolvieren. Voraussetzung ist dabei vor allem ein vergleichsweise kurzer interessant formulierter Antrag zum jeweiligen Forschungsprojekt. Der Auslandsaufenthalt wird zu 100 Prozent finanziert, darüber hinaus erhält die Gastorganisation eine zusätzliche Förderung, sodass für Universitäten ein zusätzlicher Anreiz zum Engagement junger und engagierter WissenschafterInnen gegeben ist.
Ein hochkompetitives Forschungsförderungsinstrument sind die ERC-Grants (ebenfalls in der ersten Säule „Excellent Science“ angesiedelt). Dieses Förderprogramm für „Pionierforschung“ sieht die wissenschaftliche Exzellenz als einziges Förderkriterium, ist thematisch offen und ermutigt europäische WissenschafterInnen zu unkonventionellen und interdisziplinären Forschungsansätzen. Unter der Voraussetzung, dass sich die am jeweiligen Projekt beteiligte Organisation in Europa befindet, können beispielsweise habilitierte ForscherInnen eine neue Forschungsgruppe aufbauen oder eine bestehende Forschungsgruppe weiterentwickeln. Die in diesem Programm geförderten Projekte können insgesamt fünf Jahre dauern und mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit muss durch einen „Letter of Committment“ durch die Gastorganisation garantiert werden.
Ein drittes Beispiel, das in die dritte Säule von Horizon 2020 (Sociatal Challenges) fällt, wäre ein kooperatives Projekt, das von einem Universitätsinstitut oder einem Forschungsdepartment gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Einrichtungen zu einem ausgeschriebenen Forschungsthema eingereicht wird. Wichtig ist, dass das einreichende Konsortium aus mindestens drei verschiedenen Einrichtungen aus mindestens drei Ländern besteht. Außerdem wäre hier zu empfehlen, Einrichtungen aus dem privatwirtschaftlichen Bereich aufzunehmen. Derartige Forschungsprojekte dauern üblicherweise drei bis fünf Jahre und werden je nach Thema  mit  vier bis sechs Millionen Euro, manchmal sogar bis zu 15 Millionen Euro gefördert.

Grundvoraussetzungen für Förderungen

Für WissenschafterInnen, die ihre Forschungsprojekte durch Horizon 2020 finanzieren möchten, könnte es recht kompliziert sein, innerhalb der neuen Struktur das für das jeweilige Forschungsprojekt geeignete Programm zu finden. In diesem Zusammenhang sind die Servicebüros der Universitäten sowie die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) als Beratungsstellen wichtige Ansprechpartner für förderinteressierte WissenschafterInnen. Prinzipiell gilt für die meisten Unterprogramme als Grundvoraussetzung, dass ein gefördertes Projekt durch mindestens drei Partner aus drei verschiedenen europäischen Ländern beantragt und umgesetzt werden muss. Bei Antragstellung sollte beachtet werden, dass es sich häufig um einen zweistufigen Prozess handelt. Im ersten Schritt ist eine recht kurze - zum Beispiel im Gesundheitsbereich rund sieben Seiten umfassende - Projektskizze einzureichen. Nach Prüfung dieser „Stage 1 proposals“ werden erfolgreiche AntragstellerInnen eingeladen, einen ausführlichen Projektantrag zu stellen. Auf Basis dieses Projektantrags wird dann final entschieden, ob das Projekt gefördert wird oder nicht.

Simplification! Really?

Ein wesentlicher Kritikpunkt an früheren EU-Rahmenprogrammen war die komplizierte Abwicklung und Abrechnung der geförderten Forschungsprojekte. Durch Horizon 2020 sollte eine vereinfachte Projektabrechnung ermöglicht werden. „Abgesehen von der Schwierigkeit, das richtige Programm für das jeweilige Projekt zu finden, wurde die Abwicklung der geförderten Projekte tatsächlich stark vereinfacht“, erklärt Wolfram Rieneck. So wurde mit Horizon 2020 eine „Time to grant“-Frist eingerichtet, die von der Ausschreibungs-Deadline zum Projektstart maximal acht Monate dauern soll. Weiters wurden die Höhen der Förderungen der verschiedenen Einrichtungen vereinheitlicht, sodass nun universitäre Einrichtungen und privatwirtschaftliche Institutionen in gleicher Weise gefördert werden können. Komplexe Overhead-Berechnungen und Fördermodelle entfallen völlig, üblicherweise erhalten die Organisationen 100 Prozent Förderung und 25 Prozent Overheads. Last but not least wurde auch die administrative Abwicklung vereinfacht:  So gibt es künftig nur mehr maximal ein Audit pro Projekt und Partner und das Kontrollwesen, beispielsweise in Bezug Zeitaufzeichnungen, wird deutlich erleichtert.     

(red/A. Schönherr)