Universitätslehrgang Medizinrecht eröffnet

Mit einer feierlichen Veranstaltung wurde der neue Universitätslehrgang (ULG) Medizinrecht Ende November eröffnet. Der berufsbegleitende Lehrgang richtet sich gleichermaßen an Personen in medizinischen und juristischen Berufen und soll eine Brücke zwischen diesen Berufszweigen schlagen.
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Thomas Krieglsteiner (organisatorische Leitung des ULG), Bernhard Eccher (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Bernhard Koch (wissenschaftliche Leitung des ULG), Alexandra Kofler (ärztliche Direktorin der TILAK) und Gustav Fraedrich (Vizerektor für Klinische Angelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck) bei der Eröffnungsveranstaltung.

Am 29. November wurde der Startschuss für einen in Innsbruck neuartigen ULG gegeben: Vertreter der Universität Innsbruck, der TILAK und der Medizinischen Universität eröffneten in einem kleinen Festakt den berufsbegleitenden Lehrgang Medizinrecht offiziell. Prof. Roland Psenner, Vizerektor für Lehre und Studierende der Universität Innsbruck, hob die Bedeutung von berufsbegleitenden Angeboten an der Universität hervor: „In Zeiten, in denen immer mehr Studierende neben ihrem Studium arbeiten, werden berufsbegleitende Angebote immer wichtiger – und die Nachfrage nach diesem Lehrgang beweist: Das kam zur richtigen Zeit.“ An diesem ersten Durchgang des Lehrgangs nehmen 25 Interessierte teil, das ist zugleich die Maximalzahl.

Kooperation

Der ULG Medizinrecht ist auch ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen der Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Innsbruck und der TILAK. Der Vizerektor für Klinische Angelegenheiten der Medizinischen Universität, Prof. Gustav Fraedrich, hob die Bedeutung des ULG für die medizinische Praxis hervor: „Dieser Lehrgang ist in Bezug auf die Patientenversorgung enorm wichtig – je komplexer Eingriffe sind, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie rechtlich abgeklärt werden müssen.“ Ähnlich argumentierte Dr. Alexandra Kofler, ärztliche Direktorin der TILAK: „Es ist wichtig, dass Mediziner sich im Recht zurechtfinden. Zugleich ist dieser Lehrgang eine Chance, dass auch Juristen mit den Arbeitsbedingungen von Medizinern vertrauter werden.“

Prof. Bernhard Eccher, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, nutzte seine Grußworte für Dank an die Universitätsleitung und die Kooperationspartner Medizin-Uni und TILAK und hob die Berührungspunkte der Medizin mit rechtlichen Fragen hervor: „Es gibt kaum eine Rechtsmaterie, mit der Mediziner im Rahmen ihrer Arbeit nicht in Kontakt kommen können, auf unterschiedlichsten Ebenen.“ Wissenschaftlicher Leiter des Lehrgangs ist Prof. Bernhard Koch, er schloss die Veranstaltung mit der Hoffnung, der ULG möge zu einer gemeinsamen Sprache von Juristen und Medizinern beitragen: „Probleme zwischen Juristen und Medizinern basieren auch darauf, dass beide eine unterschiedliche Sprache sprechen, was oft zu – vermeidbaren – Missverständnissen führen kann.“ Der Lehrgang schließt mit dem Titel „Master of Laws (Medical Law)“ (LL.M.) ab und dauert vier Semester.

(sh)