13. Österreichischer Europarechtstag in Innsbruck

Ende September fand der bereits 13. Österreichische Europarechtstag in Innsbruck statt. Wie jedes Jahr fanden sich auch diesmal zahlreiche Europarechtswissenschaftler und auch Praktiker aus österreichischen und europäischen Institutionen ein.
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In einer Podiumsdiskussion mit dem Titel „Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013: Anstoß zur Weiterentwicklung der Unionsbürgerschaft?“ wurde über die Unionsbürgerschaft diskutiert. Von links: HR Dr. Fritz Staudigl (Amt der Tiroler Landesregierung), Dr. Wolfgang Renezeder (BMeiA), Diskussionsleiter Mag. Benedikt Kommenda („Die Presse“), Mag. Othmar Karas (Vizepräsident des Europäischen Parlaments), Mag. Richard Kühnel (Vertretung der Europäischen Kommission, Wien).

Das Institut für Europarecht und Völkerrecht sowie das Forschungszentrum „Europäische Integration“ richteten am 27./28. September 2013 den 13. Österreichischen Europarechtstag aus. Auf Einladung der Professoren Werner Schroeder und Walter Obwexer, Leiter und Stellvertreter  des Instituts und des Forschungszentrums, versammelten sich über 100 Europarechtswissenschaftler aus Österreich und aus dem benachbarten Ausland ebenso wie mit europarechtlichen Fragen befasste Praktiker aus den Bundes- und Landesbehörden, den österreichischen Gerichten, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie die Vertretern de Kammern und Verbände in Innsbruck.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stand die Unionsbürgerschaft. Die Europäische Kommission hat das Jahr 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ausgerufen. Sie betrachtet die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte als eine der wichtigsten Säulen der EU. Tatsächlich wurden in den zwanzig Jahren nach der Einführung der Unionsbürgerschaft konkrete Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt, die direkte Auswirkungen auf den Alltag von Millionen Bürgerinnen und Bürgern in der EU haben, zum Beispiel durch das allgemeine Recht auf Freizügigkeit in Europa oder durch das Recht auf soziale Teilhabe in anderen Mitgliedstaaten der Union.

Die Vortragenden, darunter die österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Dr. Maria Berger, referierten zur Entstehung, zur theoretischen Konzeption und zum Inhalt der Unionsbürgerschaft, zum Verhältnis der Unionsbürgerschaft zur Staatsbürgerschaft, zum Freizügigkeitsrecht als deren Kernelement, zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen sozialen Rechten, zu den Partizipationsrechten der Unionsbürger, zur Unionsbürgerrichtlinie, zum Verhältnis der Unionsbürgerschaft zu den Grundfreiheiten, zu völkerrechtlichen Aspekten der Unionsbürgerschaft, zur Durchsetzung von Unionsbürgerrechten sowie zur Dynamisierung der Unionsbürgerschaft.  Eine der Höhepunkte der Tagung war die Podiumsdiskussion unter Leitung von Dr. Benedikt Kommenda, Die Presse und unter Beteiligung u.a. von Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Mag. Othmar Karas sowie dem Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien, Richard Kühnel zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger.

Die Ergebnisse der Tagung werden in einem Beiheft der angesehenen Zeitschrift „Europarecht“ (EuR) im Verlag Nomos, Baden-Baden veröffentlich werden.

(red)