Universitäre Gleichstellungspolitik: Placebo oder wirksames Instrument?

Unter diesem Titel diskutierten Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste in Wien, Sabine Engel, Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Rektor Tilmann Märk, Michael Grömmer, stellvertretender Vorsitzender des Senats, und Christian Smekal als Vorsitzender des Universitätsrates über aktuelle Probleme der universitären Gleichstellungpolitik.
10jahregleichstellung2013.jpg
Uni Innsbruck

Anlass für die Diskussion war das 10-jährige Bestehen des Büros für Gleichstellung und Gender Studies an der Universität Innsbruck – ein Grund zu feiern, aber auch für kritische Reflexion. Denn neben Erfolgen gilt es in manchen Bereichen auch Beharrungstendenzen gegen Gleichstellung und Rückschritte zu konstatieren.

Derzeit werden in Österreich vier von 21 Universitäten von einer Rektorin geleitet, 17 von einem Rektor. Aber nicht nur in den Leitungsorganen der Universitäten sind wenige Frauen zu finden, auch im Verlauf der verschiedenen Karrierestufen – wie etwa bei den sogenannten Laufbahnstellen, oder Professuren – verschwinden die Frauen „plötzlich“. Dies, obwohl sie schon seit geraumer Zeit die Mehrheit der Studierenden stellen. Die Hindernisse und Behinderungen sind bekannt und werden etwa in intransparenten Förderbeziehungen bzw. darin gesehen, dass Männer lieber Männer fördern, oder auch im Mythos vom „genialischen“ Wissenschafter, der sich zu 100% seinem Beruf, der Berufung ist, hingibt und selbstverständlich als männlicher Wissenschafter gedacht wird.

Wir haben die Gäste unseres Podiums gebeten ihre Analysen und Strategien hinsichtlich einer Beförderung von Gleichstellungspolitik an der Universität zu erläutern. Den Beginn machte Rektorin Blimlinger, die an der Akademie der bildenden Künste mit einer für den Wissenschaftsbetrieb außergewöhnlichen Situation konfrontiert ist, denn an ihrer Universität gibt es ein relativ ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern. Sie verwies darauf, dass eine Betriebsvereinbarung über Antidiskriminierung und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz abgeschlossen wurde, in der u.a. festgehalten wurde, dass den Themen Diskriminierung und Gleichstellung in allen Maßnahmen der Organisationsentwicklung besonderer Raum gegeben werden soll. Als wesentliche Maßnahme zur Beförderung von Gleichstellung nannte sie aber vor allem die Abschaffung der Kurien. Das Kuriensystem existiert inzwischen nur noch in Österreich und wird der Situation und den Aufgaben an den Universitäten immer weniger gerecht.

Sabine Engel betonte in ihrem Statement, dass eine Tendenz zu beobachten ist, nach der harte rechtlich normierte Maßnahmen zunehmend durch weiche nicht-rechtliche Steuerungsinstrumente ersetzt werden. So sei Gender Mainstreaming zwar ein interessantes Instrument, es wird oft missverstanden als Ersatz für Frauenfördermaßnahmen. Ein Problem sieht sie darin, dass im universitären Kontext zunehmend ökonomische Effizienz gegenüber politischer Gestaltung in den Vordergrund tritt und die faktische Durchsetzbarkeit von Regelungen geschwächt wird. So werden Quotenregelungen z.T. einfach nicht befolgt. Der Rechtsschutz ist in solchen Fällen ineffizient, weil die Bundesgleichbehandlungskommission lediglich im Nachhinein feststellen kann, dass beispielsweise eine Stelle nicht rechtskonform besetzt wurde.

Michael Grömmer plädierte in seinen Ausführungen ebenfalls für eine Abschaffung des Kuriensystems, an dessen Stelle ein Faculty-System treten soll. Verbunden wird damit mehr Chancengleichheit, bessere Motivation und stärkere Teamorientierung. Beseitigt würden dadurch auch Schwierigkeiten bei der Besetzung von Gremien. Die Regelung, dass alle universitären Gremien zu 40% mit Frauen zu besetzen sind, führte einerseits – auch wegen des Kuriensystems – zu Problemen, andererseits trug dies aber auch zu einer Sensibilisierung bei. Festzuhalten ist, so Grömmer abschließend, dass es nicht nur Gesetzte brauche sondern auch Bewusstseinsbildung.

Christian Smekal stellte fest, dass die Problematik der Gleichstellung an der Universität strukturelle, kulturelle und strategische Dimensionen aufweist. Daran anknüpfend stellte er in fünf Punkten Strategien des Universitätsrates zur Unterstützung universitärer Gleichstellungspolitik vor, die um folgende Themen kreisen: (1) Eine Compliance-Politik, die Vertrauen in die Befolgung von Regeln und die Verlässlichkeit von Regeln garantiert, (2) eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, (3) Strategien, die Frauen ermuntern sich in universitären Gremien zu engagieren, (4) die Etablierung der Universität als Vorreiterin einer allgemeinen Gleichstellungspolitik, da es sich dabei ja nicht nur um eine universitätsinterne Problematik handelt und schließlich geht es (5) um eine kulturelle Strategie, um Verhaltensänderungen durch Meinungsbildungsprozesse.

Rektor Märk ging in seinem Statement insbesondere auf das Thema Gender Budgeting ein, das seit 2009 in der Bundesverfassung verankert und damit auch für die Universitäten verpflichtend ist. Problematisch daran ist, dass es keine genaue Definition und insofern keine einheitliche Auffassung von und Handlungsanleitung für Gender Budgeting gibt. D.h., dass hier „Übersetzungsarbeit“ geleistet werden muss; erste konkrete Schritte an der Universität Innsbruck sind etwa die Einführung des Gender Controlling, das die Verteilung von Ausgaben etwa für Leistungsprämien, Reiskosten oder Überstunden evaluiert. Darüber hinaus wurde das Erika Cremer Habilitationsprogramm eingeführt und es gibt ein Monitoring zum gender pay gap an der Universität, wobei zu beobachten ist, dass sich die Einkommens-Lücke schließt: So lagen die Fraueneinkommen 2010 bei 90,55% der Männereinkommen und 2012 bei 93,28%. Es sind also schon einige Maßnahmen angestoßen worden, es gibt aber noch einiges zu tun – wichtig ist es, diese Problematik in den Köpfen stärker zu verankern und Bewusstsein dafür zu schaffen.

Neben einem verbesserten Rechtsschutz und klaren durchsetzbaren Maßnahmen braucht es – so der einhellige Tenor der DiskutantInnen – auch ein Bewusstsein über kulturelle Mechanismen, die Ungleichheit herstellen. Auch Wissenschaftsminister Töchterle wies heuer im März darauf hin, dass es einer Vielfalt von budgetären, rechtlichen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen braucht, um die Gleichstellung von Frauen und Männern an den Universitäten zu fördern. Rektorin Blimlinger schlug dazu in ihrer abschließenden Bemerkung vor: Sie wünscht sich, dass die Anliegen der Gleichbehandlung so schnell zum Durchbruch gelangen, wie der Nichtraucherschutz – das wäre ein Beispiel, wie eine gelungene Kampagne angelegt werden könnte.

(Alexandra Weiss)