Auslandsstipendien für Studierende und Graduierte
Das Angebot an Förderungsmöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland ist vielfältig. Hierfür werden von der Universität Innsbruck Auslandsstipendien vergeben. Je nach Vorhaben können Studierende und Graduierte um einen finanziellen Zuschuss im Büro für internationale Beziehungen ansuchen.
- Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten (KWA)
- Fachspezifische Kurse im Ausland
- Auslandskostenzuschüsse
- Joint Study Programme
- Freemover
- Förderung von Kooperationsprogrammen (Austrian Students-Programmes)
- die Teilnahme an "Summer Schools"
- Praktika für den außereuropäischen Raum
- Secondos (Outgoing)
- Marshall Plan Scholarship
- Marietta Blau-Stipendium
- Fulbright Studienstipendium
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Christina Liepert
Tel.: +43 512 507-32401
Fax: +43 512 507-32498
E-mail: christina.liepert@uibk.ac.at
Büro: Herzog-Friedrich Str. 3, 6020 Innsbruck
Bürozeiten: MO-FR 09.00-12.00 Uhr, DI-MI 13.30-15.00 und nach Vereinbarung
Einreichtermine für Auslandsstipendien der Universität Innsbruck
- 01. Feber d. Jahres
- 01. April d. Jahres
- 01. Juni d. Jahres
- 15. Oktober d. Jahres
Wichtiger Hinweis:
Die BewerberInnen dürfen sich zum Zeitpunkt der Stipendienentscheidung noch nicht im Ausland befinden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium!
Stipendienbewerbungsformulare der Universität Innsbruck und Checklist
Stipendien für Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten im Ausland
(Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen)
Im Rahmen der Masterarbeit, der Diplomarbeit, der Dissertation und der Habilitation ist ein Stipendium zu Studienzwecken weltweit möglich, auch für Recherchen, Archivarbeiten, Feldforschung und wissenschaftliche Sammlungen.
Voraussetzung:
- EU Bürgerinnen und aus dem EWR Raum - Höchstalter 35 Jahre
Dauer der Förderung:
- Diplomarbeit und Masterarbeit bis zu 3 Monaten
- Dissertation bis zu 4 Monaten
- Habilitation bis zu 6 Monaten
- Bibliotheksbesuche bis zu 1 Monat
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- für Studierende bis zu EUR 600,--
- für Graduierte bis zu EUR 600,-- nach oben
Fachspezifische Kurse für Studierende und Graduierte
Es dürfen nur Kurse gewählt werden, die ausschließlich als Kurse deklariert sind.
Voraussetzung:
- EU BürgerInnen und aus dem EWR Raum - Höchstalter 35 Jahre
Dauer der Förderung:
- bis zu 1 Monat
Derzeitiger Stipendiensatz für ein Monat:
- für Studierende bis zu EUR 600,--
- für Graduierte bis zu EUR 600,-- nach oben
Auslandskostenzuschüsse zur Perfektionierung ihrer Fremdsprachkenntnisse für PhilologInnen
Für StudentInnen der philologischen Studienrichtungen zur Perfektionierung der Sprachkenntnisse und ist bis zum Abschluss des Diplomstudiums bzw. Masterstudiums möglich.
Voraussetzung:
- EU BürgerInnen und aus dem EWR Raum - Höchstalter 35 Jahre
Dauer der Förderung:
- WS 5 Monate, SS 4 Monate jedoch max. 9 Monate
Nach Auswahl/Nominierung durch den akademischen Betreuer
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- von EUR 300,-- bis zu EUR 400,-- nach oben
Joint-Study-Programme
Joint-Study-Programme sind gemeinsame Studienprogramme im Rahmen von Universitäts-, Fakultäts- und Institutsabkommen, die einen freien Studienplatz und die gegenseitige Anerkennung vorsehen. Diese sind bis zum Abschluss des Diplomstudiums bzw. Masterstudiums möglich.
Voraussetzung:
- EU BürgerInnen und aus dem EWR Raum - Höchstalter 35 Jahre
Dauer der Förderung:
- WS 5 Monate, SS 4 Monate jedoch max. 9 Monate
Nach Auswahl/Nominierung durch den akademischen Betreuer
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- von EUR 300,-- bis zu EUR 400,-- nach oben
Achtung!
Studienbeihilfenbezieher müssen sich bei der Studienbeihilfe um ein Stipendium bewerben. Studenten, die ein Sozialstipendium in Südtirol beziehen, müssen sich an die jeweilige Stelle wenden und sich für ein Stipendium bewerben.
Informationen über die akademischen Betreuer der Joint Study Programme erhalten Sie im International Relations Office.
Förderungen für Studienaufenthalte im eigenen Land sind nicht möglich.
Es muss ein Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse vorgelegt werden (kann auch vom Koordinator bestätigt werden).
Es ist zu beachten, dass auch die jeweiligen Partnerinstitutionen Bewerbunsmodalitäten und Bewerbungsfristen vorgeben. Diese Informationen können auf der Homepage der jeweiligen Partneruniversität entnommen werden.
Für Studierende, die sich für ein Auslandssemester an der University New Orleans bewerben, gelten andere Einreichfristen und es stehen seperate Bewerbungsformulare zur Verfügung.
Freemover
Freemover ergreifen selbst die Initiative und bewerben sich direkt bei einer ausländischen Universität um die Zulassung. Es muss beachtet werden, dass die Anforderungen der Universitäten für freie Bewerbungen oft höher sind. Die Bewerbung ist oft mit einem großen, zeitlichen, organisatorischen Aufwand verbunden. Hierfür gibt es Stipendien, um das Vorhaben im Ausland zu unterstützen.
Voraussetzung:
- EU BürgerInnen und aus dem EWR Raum - Höchstalter 35 Jahre
Dauer der Förderung:
- max. 5 Monate
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- von EUR 300,-- bis zu EUR 400,-- nach oben
Wichtig: Sie brauchen einen Nachweis, dass Sie an der Gastuniversität studiengebührenbefreit sind
Studierende des IWW Programms können sich nur um ein Freemover Stipendium bewerben, wenn sie
am IWW Ranking teilgenommen haben
Förderungen von Kooperationsprogrammen (Austrian Students-Programmes)
Vorlage unter Fachspezifischen Kursen. Zum Kreis der Begünstigten können nur StudienbeihilfenbezieherInnen Berücksichtigung finden. Maximal 20 % der Teilnehmer können gefördert werden. Die Nominierung an das International Relations Office muss über den Kursleiter erfolgen.
Einmaliger Zuschuss für die Gesamtdauer von EUR 400,-- nach oben
Summer Schools
Es können maximal 10 Personen im jeweiligen Studienjahr gefördert werden - Höchstalter 35 Jahre.
Dauer der Förderung:
- bis zu 1 Monat
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- bis zu EUR 600,-- nach oben
Praktika für den außereuropäischen Raum
Es können maximal 10 Personen im jeweiligen Studienjahr gefördert werden - Höchstalter 35 Jahre.
Dauer der Förderung:
- bis zu 1 Monat
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- bis zu EUR 600,-- nach oben
Secondos (Outgoing)
Secondos ermöglicht österreichischen Studierenden, die aufgrund ihrer familiären Herkunft auch mit einer anderen Kultur und Sprache vertraut sind, einen Studienaufenthalt im Heimatland ihrer Eltern oder Großeltern. Im Rahmen dieses Programms können Studierende ein bis zwei Semester an der Uludag Universität Bursa bzw. Universität Zagreb studieren. Weitere Informationen hier
Dauer der Förderung:
- WS 5 Monate, SS 4 Monate jedoch max. 9 Monate
Derzeitiger Stipendiensatz pro Monat:
- bis zu EUR 260,--
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Marshall Plan Scholarship
Das Marshall Plan Scholarship richtet sich an Studierende aller technischen Wissenschaften, welche für Ihre Master-/Diplomarbeit oder Dissertation Forschungen in den USA in Betracht ziehen. Die Mindestaufenthaltsdauer muß drei Monate betragen (max. Förderungszeitraum umfasst 5 Monate).
Dauer·der·Förderung:
- Mindestaufenthaltsdauer 3 Monate (max. Förderungszeitraum 5 Monate)
Derzeitiger·Stipendiensatz:
- EUR 3.000,-- bis·zu·EUR 10.000,--
Einreichfristen:
- 1st call 15.11.2013
- 2nd call: voraussichtlich Februar / März 2014
Marietta Blau-Stipendium
Das Marietta Blau-Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung richtet sich an Doktoratsstudierende, die einen 6 bis 12monatigen Auslandsaufenthalt für die Optimierung der Dissertation in Erwägung ziehen. Weitere Informationen hier
Dauer·der·Förderung:
- Mindestaufenthaltsdauer 6 Monate (max. Förderungszeitraum 12 Monate)
Derzeitiger·Stipendiensatz:
- EUR 1.200,-- pro Monat
Einreichfristen:
- 1st call 1. Februar
- 2nd call: 1. September
Fulbright Studienstipendium für Graduierte
Das Fulbright Stipendium richtet sich an Studierende, welche zur Zeit der Bewerbung kurz vor dem Studienabschluss stehen und einen Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten planen. Weitere Informationen hier
Dauer·der·Förderung:
- ein akademisches Jahr
Derzeitiger·Stipendiensatz:
- bis zu 25.000 US Dollar Zuschuss
Einreichfristen:
- 1. Mai