Wie?

 

Der AKG agiert selbständig und unabhängig (verfassungsmäßig garantierte Weisungsfreiheit § 42 Abs 3 UG).
Seine Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit (§ 48 UG). Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (Behinderungs- und Benachteiligungsverbot § 42 Abs 3 UG).

 

Diskretion, Wahrung der Anonymität und die Selbstbestimmung der Personen, die sich an uns wenden, haben für uns oberste Priorität. Der AKG setzt bei Beschwerden sämtliche Schritte oder Maßnah­men nur nach ausdrücklicher Ab­sprache mit den Betroffenen.

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