Witiko

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gestern [ihr Lager] auf dem Marktplaze [hatten. Als der Zug an dem Burgfleken des Wysehrad angekommen war, hielt er inne, und] lagerten. [v]Vor dem Burgfleken des Wysehrad blieben die Heere stehen, und der Herzog und die Seinigen geleiteten den König[, der von allen] mit seinen Vornehmen [umgeben war,] durch den Burgfleken gegen [die Burg als seine bestimmte Wohnung empor. Vor dem [Thore] Pancratiusthore des Wysehrad] das Pankratiusthor der Burg empor. Vor dem Thor stand der Probst Hugo und der Diacon und der Subdiacon in dem Schmuke der kirchlichen Haube und der Fußsohlen, die sie aus Vergunst des heiligen Vaters tragen durften, und es stand der Dechant, der Meister, der Hüther, und es standen die übrigen Priester des [Domes] Hauses da, und neben ihnen stand der greise Zupan Fabian mit dem Gaurichter dem Kämmerer, dem Maier, dem Jägermeister und den anderen Zupenherren, und hinter ihnen standen die [Schüler] Diener der Kirche und die Diener der Zupanei.

Der Probst machte das Zeichen des Segens gegen den König und die Seinigen, und sprach die Worte des Segens.

Der König bezeichnete sich, [und] antwortete mit den Segensantworten, und sprach dann: "Wir werden euer[n]e Heiligthümer[n], hochehrwürdiger Herr, [durch kurze Zeit] mit unsern Bitten und [unsern] Gebethen [lästig fallen."] belästigen."1

"Gott wird das Gebeth erhören, das du, hoher Herr, in [dieser meiner] unserer Kirche thust," antwortete der Probst, "und [was das geistliche] unser Haus [vermag, das biethen wir dir an."] ist dein Haus."

[2 "Ich [werde nicht viel begehren," antwortete der König.] bin ein Gast meines Schwagers, und besuche auch euer Haus," sagte der König.

"Unser Haus3

"Was uns die Gnade Gottes und die Huld der Stifter dieses Kirchen[wesens]thumes beschert hat," sagte der Probst, "an Dörfern, Friedenssteuer, Gränzzoll, [Pflugmaßen] Überfuhren, Festgaben, Unterthanen, Gewerbleuten, Ansässigkeiten, Fischhältern, [xxx und an Allem, [xxx]xxx stammt von dem erlauchten soll dir dienen und es mögen die hohen geistlichen Fürsten die dich begleiten] und an Allem, das da stammt von dem erlauchten Herzoge und Könige Wratislaw, dem ersten Stifter, der in achtzehn Jahren die Kirche gebaut [hat], und zum Grunde zwölf Körbe mit Steinen auf den eigenen Schultern getragen hat, von seinem Sohne dem erlauchten Herzoge Bretislaw, und von seinem anderen Sohn, dem zweiten größeren Stifter, dem erlauchten Herzoge Sobeslaw, das diene dir vollständig, hoher Herr, und es mögen die erhabenen geistlichen Fürsten, und die andern, die dich begleiteten, Gelegenheit nehmen, unsere Gastlichkeit zu genießen."

Darauf sprach Fabian, der Zupan vom Wisehrad: "Durch die Gnade des Herzoges Wladislaw, deines erlauchten Wirthes, bin ich, der Zupan dieser Burg, sein wirthlicher Stellvertreter und dein Diener, und alle Herren in der Burg sind deine Diener, und die Räume, die Wohnungen und Säle und Gemächer, und das Speisegewölbe und der Keller und das Geräthehaus und die Waffenkammer und die Kleiderstube sind dein Eigenthum."

"Wie der hochehrwürdige Probst Hugo," sagte der Herzog, "dir und den Deinen, hoher König, seine Gastlichkeit anbiethet, so ist es, da die Güter dieser Kirche zu dem Dienste des Herrn und zu wirthlicher Giebigkeit verwendet werden, meine Pflicht, die Pfründe dieses Kirchenthums zu vermehren, und ich werde, so mir Gott die Herrschaft dieser Länder läßt, gleich meinen erlauchten Vorgängern dieser Pflicht nicht abtrünnig werden. Und was diese Burg an weltlichem Gute für den Bedarf des Fürsten und seines Hofes und ihrer Bewohner enthält, ist, wie der edle Zupan der Burg, Fabian, sagte, dein Eigenthum, und der Zupan ist [angewiesen] befehligt, dein umsichtiger Wirth zu sein, und die Herren der Burg, dir zu dienen."

"Du bist mein Gast, wenn du zu mir kommst, ehrwürdiger Probst," sagte der König, "du bist mein Gast bei mir, hoher Herzog, und ich bin hier ein Gast, ich werde es nicht lange sein, und werde kein harter Gast sein."

"Nach deinem Willen und deinem Gefallen," sagte der Herzog.

"So gehen wir denn ein in diese alte Hofburg," sprach der König, "welche die Herrscherin dieser Länder, und schon zur Zeit, da noch lange keine Christen waren, ihr heiliges Herz gewesen ist."

"Wenn auch der Herzogstuhl jezt in der Burg Prag steht," antwortete Hugo, "so haben doch [die böhmischen Fürsten sie geehrt.] [D]der König Wratislaw und der Herzog Sobeslaw [haben] hier geherrscht, die böhmischen Fürsten haben hier gewohnt, und die künftigen werden deß gleichen thun, die Feste und Landtage werden [hier] da abgehalten, und in dem großen Saale, der viertausend Menschen faßt, ist unser hoher Herzog Wladislaw gewählt worden."

Da er dieses sprach, zog der König und alle, die um ihn waren, in die Burg.

Dort stiegen sie von den Pferden, und der König ging gegen die Kirche der [h]Heiligen Petrus, Paulus und Clemens.

Er betrachtete ihren Bau.

"Die große Krone, die du an der Mauer siehst, hoher Herr," sagte Hugo, "und die zwölf Mark an Gold und achtzig an Silber wiegt, und die glänzenden Steine, mit denen der Fußboden der Kirche bedekt ist, und die schönen Wandelgänge, und die Tücher und die silbernen und goldenen [Kreuze] Kreuze der Altäre, und das Giebeldach aus Ziegeln hat der erhabene Herzog Sobeslaw vor dreizehn Jahren errichten lassen."

Der König ging in die Kirche und verrichtete dort ein Gebeth.]2
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Randnotiz: (Hier folgt die Beilage)4
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Dann [ging er] gingen sie noch in die Kirche der heiligen Maria Magdalena und in die des heiligen Martin, und [betheten dort.] betheten dort, und betrachteten die Kirchen.

Dann besuchte [er] der König die Gräber der Herzoge Wratislaw und Sobeslaw und der Herzoginen Swatawa und Adelheid.

Dann besah er in der Kammer des Fürstenhofes die Bastschuhe des Herzoges Premysl[,]5.

Dann ging er in den großen Saal.6
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1 Paginazeichen des Setzers: Am Rande: p.129.
2 Die äußeren Tilgungsklammern zeigen die Streichung durch Schraffierung an, die auch die Randkorrekturen miteinschließt.
3 Abbruch der Korrektur und die Anfertigung der Beilage zu H S.227.
4 Vgl. Beilage zu H S.227.
5 Fortsetzung des getilgten Textes auf H S.228.
6 Fortsetzung des Textersatzes auf H S.228.